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Wie der Europäische Gerichtshof und der Interamerikanische Gerichtshof die Menschenrechte schützen

Wie der Europäische Gerichtshof und der Interamerikanische Gerichtshof die Menschenrechte schützen

Einführung

Nach dem Zweiten Weltkrieg kam es zur Verbreitung von internationale Menschenrechtsgerichte mit der Fähigkeit, verbindliche Resolutionen zu erlassen, hat die klassische Auffassung von der Rechtsprechungsgewalt der Staaten verändert.

Unter ihnen sind die Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EMRK) und Interamerikanischer Gerichtshof für Menschenrechte (IACHR), Protagonisten des regionalen Systems zum Schutz der Grundrechte in Europa und Amerika.

Dieser Artikel analysiert seine Funktionen, Gemeinsamkeiten und strukturelle Unterschiedeund bietet einen vergleichenden Blick auf beide Gerichtsbarkeitsmodelle.


Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)

Entstehung und Rechtsgrundlagen

Die EMRK ist in Artikel 19 der Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), in Kraft seit 1953.

Seine Hauptaufgabe ist Gewährleistung der Einhaltung der von den Vertragsstaaten des Übereinkommens übernommenen Verpflichtungen.

Funktionen und Befugnisse

Der EGMR mit Sitz in Straßburg ist die Chefdolmetscher der EMRK, seinen Protokollen und anderen Entwicklungsinstrumenten, wie in den Artikeln 32.1, 33, 34, 46 und 47 des Übereinkommens selbst vorgesehen.

Seit seiner Gründung hat der Gerichtshof eine zentrale Rolle übernommen als Gremium, das die Rechtmäßigkeit interner Vorschriften und Handlungen nationaler Regierungen überwacht.

Ein Pioniermodell im internationalen Schutz

Die EMRK war das erste Beispiel für internationale Menschenrechtsgerichtsbarkeit mit umfassender Gerichtsbarkeitund diente als Modell für andere später geschaffene Regionalgerichte, wie beispielsweise den Interamerikanischen Gerichtshof.


Der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte (IACHR)

Entstehung und regulatorischer Rahmen

Fast zwei Jahrzehnte nach der Gründung der EMRK im Jahr 1969 Amerikanische Menschenrechtskonvention (ACHR), Auch bekannt als San José Convention.

Artikel 33.b regelt die Schaffung der Interamerikanischer Gerichtshof, obwohl dies Sie teilt sich die Aufgaben mit der Interamerikanischen Kommission für Menschenrechte, im Gegensatz zum stärker zentralisierten europäischen Modell.

Kompetenzen und Arbeitsweise

Trotz dieses institutionelle Doppelköpfigkeitfungiert der Interamerikanische Gerichtshof als vollständig eingerichtetes internationales Tribunal, mit der Befugnis:

  • Wissen über zwischenstaatliche Petitionen e individuales (Artikel 44 und 45 der AMRK)
  • Beratende Funktion (Artikel 64 EMRK)
  • Auslegung und Anwendung des Übereinkommens und seiner Protokolle

Europäischer Einfluss im interamerikanischen System

Ein System, das vom EMRK-Modell inspiriert ist

Die Entwicklung des interamerikanischen Systems zeigt eine klare Inspiration durch das europäische ModellSowohl in ihren Verfahren und Zulassungsvoraussetzungen als auch in der Struktur ihrer Rechtsprechung hat die IACHR den Ansatz der EMRK weitgehend übernommen.

Differenzierende Reformen: Protokoll Nr. 11 der EMRK

Das Inkrafttreten von Zusatzprotokoll Nr. 11 zur EMRK hat einen entscheidenden Unterschied gemacht. Diese Reform:

  • Die ehemalige Europäische Kommission für Menschenrechte wurde abgeschafft
  • Reduzierte Befugnisse des Ministerrats des Europarats
  • Es konsolidierte die EMRK als einzige ständige und obligatorische Gerichtsbarkeit für die Vertragsstaaten

Diese Entwicklung verstärkte die strukturelle Divergenz zwischen den beiden Gerichten, insbesondere bei der Einführung Persönlichkeiten wie der Einzelrichter, Ausschüsse, Kammern und die Große Kammer in der EMRK, während die IACHR eine traditionelle Einheitsstruktur beibehält.


Zusammensetzung und Wahl der Richter

Ernennung von Richtern

Beide Gerichte teilen ihre internationaler Gerichtsbarkeitscharakter und die Tatsache, dass ihre Richter von den Mitgliedstaaten benannte.

Allerdings unterscheiden sich Verfahren und Zusammensetzung:

AussehenEMRKIACHR
Anzahl der RichterEine für jeden Vertragsstaat7 Richter (weniger als die Gesamtzahl der Mitgliedstaaten)
Amtszeit9 Jahre, ohne Wiederwahl (Art. 23 EMRK)6 Jahre, mit der Möglichkeit der Wiederwahl (Art. 54.1 ACHR)

Diese Unterschiede spiegeln die institutionelle und politische Vielfalt jeder Region, obwohl beide Gremien in den souveränen Willen der Staaten eingebunden sind, aus denen sie bestehen.


Schlussfolgerungen: Konvergenzen und Divergenzen im regionalen Schutz

Trotz seiner strukturelle und evolutionäre Unterschiedeerfüllen die EMRK und die IACHR ähnliche Aufgaben: ihre jeweiligen Verträge auszulegen und ihre Einhaltung sicherzustellenund bietet den Menschen einen wirksamen Mechanismus zum Schutz ihrer Grundrechte.

Während die EMRK eine stärkere institutionelle Entwicklung durchgemacht hat, Der Interamerikanische Gerichtshof hat einen soliden und fortschrittlichen Einfluss im amerikanischen Raum, wobei Elemente des europäischen Modells übernommen werden, ohne die eigene Identität zu verlieren.


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