Direkt zum Inhalt

Anwälte in Spanien für die internationale Regelung des gemeinsamen Vermögens

Vermögensaufteilung nach internationaler Scheidung

Die internationale Liquidation des ehelichen Vermögens ermöglicht die Identifizierung, Bewertung und den Schutz von gemeinsamen Vermögenswerten, die sich in verschiedenen Ländern befinden. RRYP Global schützt die Position seiner Mandanten in Gesprächen über Vermögenswerte, deren Wert und die Bedingungen ihrer Verteilung.

El Vermögensaufteilung nach einer internationalen Scheidung bringt zahlreiche Herausforderungen mit sich: von der Bewertung von Immobilien und Konten in verschiedenen Ländern bis hin zur Koordinierung notarieller oder gerichtlicher Verfahren mit grenzüberschreitender Wirkung. RRYP Global Wir lösen diesen Prozess mit globaler Vision und lokaler Umsetzung. Wir führen eine umfassende Bestandsaufnahme Ihres Vermögens durch, wählen das geeignete Verfahren (notariell oder gerichtlich) und sorgen für eine gerechte Verteilung mit einer dem tatsächlichen Wert des Vermögens angepassten Entschädigung. Wir kümmern uns außerdem um Vollmachten, Übersetzungen und die erforderlichen Dokumente in jedem Land und gewährleisten die wirksame Anerkennung und Vollstreckung (Exequatur) der Vereinbarungen. Dies beseitigt Unsicherheiten und schützt Ihre Interessen in Spanien und im Ausland.

Hammer der Gerechtigkeit

Internationale Koordination mit lokalen Experten und Büros

Wir bilden jeweils spezifische Allianzen Mit lokalen Experten, Gutachtern und Anwälten, wo immer nötig. Wir sind nicht auf feste Netzwerke angewiesen: Wir passen uns Ihren Bedürfnissen und dem Kontext Ihres Vermögens in verschiedenen Ländern an.

Angepasste Verfahren: notariell oder gerichtlich je nach Bedarf

Wir suchen den effektivsten Weg: notarielle Einigung o umstrittener Rechtsweg (LEC Art. 806-811) bei Unstimmigkeiten oder komplexen Vermögensverhältnissen. So gewährleisten wir eine klare und rechtlich abgesicherte Verteilung an jedem Standort.

Sicherheit und das Gleichgewicht der Gerechtigkeit

Vollständige Abwicklung und internationale Anerkennung

Wir kümmern uns um den gesamten Prozess: Inventarisierung des Vermögens, technische Bewertung, Erstellung und Übersetzung von Dokumenten, konsularische Vollmachten, Registrierung und Exequatur ausländischer Beschlüsse, mit einer rechtsgültigen Ausschüttung.

Medienauftritte unserer Kanzlei

Wir wurden in verschiedenen Medien zu unserem Fachgebiet interviewt und sind regelmäßig in der nationalen und internationalen Presse präsent. Darüber hinaus halten wir regelmäßig Vorträge im Bereich Internationales Recht.

Hier können Sie mehr sehen.

unsere Anwälte für die Liquidation von gemeinsamem Eigentum Sie helfen Ihnen, das gemeinsame Vermögen nach einer Scheidung, Trennung oder Auflösung der ehelichen Lebensgemeinschaft richtig aufzuteilen.

Wie RRYP Global die internationale Regelung des ehelichen Vermögens nach einer internationalen Scheidung handhabt

En RRYP Globalwickeln wir die internationale Liquidation von gemeinschaftlichem Vermögen nach einer Scheidung Mit einem professionellen Ansatz, der auf jeden Fall zugeschnitten ist. Wir erstellen eine umfassende Bestandsaufnahme von Vermögenswerten und Schulden – Häuser, Konten, Fahrzeuge, Investitionen und Unternehmen – sowohl in Spanien als auch im Ausland und unterscheiden zwischen Gemeinschaftseigentum und privates Vermögen. Um diese Vermögenswerte zu bewerten, koordinieren wir Gutachter entsprechend den Vorschriften und Gegebenheiten jedes Landes. Wir ermitteln die auf den ehelichen Güterstand anzuwendendes Recht, gemäß der EU-Verordnung 2016/1103 (Rom III), wenn diese gewählt wurde oder standardmäßig angewendet wird, oder gegebenenfalls gemäß dem spanischen Zivilgesetzbuch (Art. 9.2), wobei sichergestellt wird, dass die Verteilung dem entsprechenden Rechtssystem unterliegt. Da der ZuständigkeitWir vertreten die Parteien vor dem Gericht erster Instanz, das die Auflösung einer Ehe bearbeitet – oder vor einem Notar in Fällen einer Vereinbarung – gemäß den Artikeln 806-811 und 807 des LEC. Schließlich formalisieren wir die Verteilung durch eine öffentliche Urkunde oder einen Gerichtsbeschluss, wir kümmern uns um Übersetzungen, konsularische Vollmachten, Registereintragungen und, falls erforderlich, wir verarbeiten die Exequatur Schiedssprüchen mit internationaler Tragweite in Spanien Rechtsgültigkeit zu verleihen.

Personalisierter strategischer Plan

Wir gestalten einen auf das Verfahren (einvernehmlich oder streitig) abgestimmten rechtlichen Rahmen, einschließlich Vereinbarungen zu Sorgerecht, Renten und Vermögen.

Effiziente gerichtliche Bearbeitung

Wir kümmern uns um die Formulierung des Anspruchs, die Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen, die Koordination von Experten und Dolmetschern und Ihre Vertretung bei persönlichen oder Online-Anhörungen.

Als Anwälte von Verfahren zur Liquidation des gemeinschaftlichen Eigentums Wir bieten eine Reihe von Dienstleistungen und spezifische Rechtsberatung an, um unseren Mandanten bei der Lösung von Problemen im Zusammenhang mit der Aufteilung von Vermögenswerten und Schulden im Rahmen einer Scheidung oder Trennung zu helfen (Liquidation des gemeinsamen Vermögens aufgrund einer Scheidung).

Zu den Aufgaben, die wir ausführen, gehören unter anderem:

  1. Analyse der SituationEiner unserer Anwälte wird die finanzielle Situation der Eheleute, einschließlich der während der Ehe im Rahmen eines Güterstands der Gütergemeinschaft erworbenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, gründlich prüfen.

  2. Rechtliche Beratung: Unsere Anwälte bieten rechtliche Beratung zu den Rechten und Pflichten jedes Ehepartners in Bezug auf die Liquidation des gemeinschaftlichen Vermögens, in Übereinstimmung mit der spanischen Gesetzgebung und der geltenden Rechtsprechung

  3. Verhandlung von Vereinbarungen: Wir unterstützen die Parteien bei der Aushandlung gerechter Vereinbarungen über die Aufteilung von Vermögen und Schulden, wobei Faktoren wie die Dauer der Ehe, die finanziellen und nicht-finanziellen Beiträge jedes Ehepartners und die individuellen Bedürfnisse jeder Partei berücksichtigt werden.

  4. Redaktion von Rechtsdokumenten: Wir bereiten die notwendigen rechtlichen Dokumente vor, um die Vereinbarung über die Vermögensaufteilung zu formalisieren, wie z. B. eine Regelungsvereinbarung im Falle einer einvernehmlichen Scheidung oder eine Vorschlag zur Liquidation des Gesamtguts im streitigen Gerichtsverfahren.

  5. Gesetzliche VertretungSollte keine gütliche Einigung erzielt werden können, vertreten unsere Anwälte unsere Mandanten im Gerichtsverfahren zur Liquidation des gemeinschaftlichen Vermögens und stellen sicher, dass ihre Rechte und Interessen während des gesamten Verfahrens gewahrt bleiben.

  6. StreitbeilegungWir helfen bei der Lösung von Streitigkeiten und Konflikten, die während der Liquidation des gemeinsamen Vermögens entstehen können, sei es durch Mediation, Aushandlung von Vereinbarungen oder Vertretung in Gerichtsverfahren.

Kurz gesagt, als Fachanwalt für die Liquidation von gemeinschaftlichem Eigentum bieten wir unseren Mandanten umfassende Unterstützung in allen Aspekten im Zusammenhang mit der Aufteilung von Vermögen und Schulden im Rahmen einer Scheidung oder Trennungmit dem Ziel, faire und gerechte Ergebnisse für alle Beteiligten

Es ist wichtig zu beachten, dass bei strittigen Scheidungen der Prozess aufgrund des Streitbeilegungsprozesses zwischen den Parteien länger und komplexer sein kann. Daher ist es wichtig, die Unterstützung eines Familienanwalt um Kunden durch das gesamte Verfahren zu führen.

So liquidieren Sie gemeinschaftliches Eigentum nach einer internationalen Scheidung

 In Spanien ist die Liquidation des gemeinschaftlichen Vermögens Es handelt sich um ein rechtliches Verfahren, das bei der Auflösung einer Ehe – sei es durch Scheidung, Trennung oder den Tod eines Ehepartners – stattfindet. Dabei werden die während der Ehe erworbenen Vermögenswerte und Schulden im Rahmen der Gütergemeinschaft zwischen beiden Ehepartnern aufgeteilt und verteilt.

Anwälte für die notarielle Vermögensauseinandersetzung

Um das gemeinschaftliche Vermögen vor einem Notar aufzulösen, ist zunächst die Auflösung des Güterstands durch einen Ehevertrag oder einen Gerichtsbeschluss erforderlich. Die Ehegatten können die Verteilung von Vermögen und Schulden in einer öffentlichen Urkunde vereinbaren, in der Vermögen, Verbindlichkeiten und Guthaben detailliert aufgeführt sind.

Einbeziehung in den Regelungsvertrag vor einem Notar

Die Regelungsvereinbarung kann im gegenseitigen Einvernehmen die Regelung des Güterstands gemäß dem Zivilgesetzbuch beinhalten. Auf diese Weise kann die Regelung des gemeinsamen Vermögens schnell erfolgen. Stellt der Notar jedoch eine nachteilige Vereinbarung fest, muss er das Verfahren unterbrechen und an den Richter verweisen.

Anwälte für die gerichtliche Liquidation von Gesamtgütern

Können sich die Parteien nicht einigen, müssen sie vor Gericht gehen, um die Aufteilung ihres Vermögens zu klären. In diesem Fall besteht das Verfahren zur Liquidation des gemeinsamen Vermögens aus zwei Phasen:
1. Inventar, bei der vor Gericht eine vollständige Liste der Vermögenswerte und Schulden der ehelichen Partnerschaft vorgelegt wird.
2. Siedlung, bei der die im Inventar aufgeführten Vermögenswerte und Schulden gleichmäßig zwischen beiden Ehegatten aufgeteilt werden.

Häufig gestellte Fragen zur internationalen Güterstandsauseinandersetzung

Vor dem Start der internationale Liquidation des gemeinschaftlichen Vermögensist es wichtig, die wichtigsten Aspekte zu verstehen, die diejenigen, die eine Scheidung zwischen Ländern planen, am meisten beschäftigen. In RRYP Global Wir erklären, wie man Werte erkennt und bewertet Waren in mehreren Ländern – einschließlich Häuser, Bankkonten, Fahrzeuge, Unternehmen und Investitionen – wie man unterscheidet zwischen Aktiva gemeinsames und getrenntes Eigentumund das Verfahren, das zur Durchführung einer Vermögensaufteilung nach internationaler Scheidung; entweder durch eine notarielle Vereinbarung oder durch einen Gerichtsbeschluss gemäß den Artikeln 806-811 des LEC, einschließlich der Angabe des Buchhalters/Trennungsverwalters. Wir besprechen auch, wie man die Exequatur zur Vollstreckung ausländischer Urteile in Spanien und was zu tun ist, wenn einer der Ehegatten Vermögenswerte versteckt oder ins Ausland überträgt, um so Verzögerungen oder unerwartete Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

In jedem Land wird eine vollständige Bestandsaufnahme der Vermögenswerte und Schulden durchgeführt und das entsprechende Recht angewendet. Manchmal sind lokale Liquidationen mit Unterstützung von Ad-hoc-Allianzen in den einzelnen Rechtsräumen erforderlich.

Zu den während der Ehe erworbenen Vermögenswerten zählen Häuser, Konten, Fahrzeuge, Unternehmen und Investitionen. Persönliche Vermögenswerte wie Erbschaften, Geschenke oder vor der Ehe erworbene Vermögenswerte sind davon ausgeschlossen.

Die Auflösung erfolgt automatisch bei Scheidung (ipso iure). Die Liquidation ist die eigentliche Verteilung: Inventarisierung, Schuldentilgung und Vermögensaufteilung.

Ja, sofern das ausländische Scheidungsurteil in Spanien anerkannt wurde (Exequatur). Das gemeinsame Vermögen kann dann vor einem Notar oder Gericht aufgelöst werden.

Benötigt werden der Scheidungsbeschluss/das Scheidungsurteil, das Vermögensverzeichnis, Urkunden, Konten und alle sonstigen Vermögensdokumente. Wenn sie aus dem Ausland stammen, müssen sie beglaubigt und übersetzt werden.

Ja. Wenn sich beide Ehepartner einigen, können sie die Aufteilung durch eine öffentliche Urkunde formalisieren, ohne dass ein Gerichtsverfahren erforderlich ist.

Anschließend wird das Gerichtsverfahren gemäß den Artikeln 806–811 des LEC eingeleitet. Dabei werden ein Buchhalter und Teilungsverwalter sowie Gutachter bestellt und ein Verteilungsvorschlag erstellt, den der Richter genehmigt. .

Normalerweise erfolgt eine gerechte Aufteilung zwischen beiden Parteien, sofern nicht aufgrund besonderer Umstände nachgewiesen wird, dass diese nicht verhältnismäßig ist.

Bis zur Auffindung dieser Vermögenswerte kann es zu Verzögerungen bei der Verteilung kommen, es können vorläufige Verfahren beantragt oder sogar Teilverteilungen eingeleitet werden.

In einem gütlichen Verfahren kann es in wenigen Monaten abgeschlossen sein. In einem Gerichtsverfahren kann es, je nach Komplexität des Vermögens und internationaler Koordination, zwischen sechs Monaten und Jahren dauern.

Es findet im Rahmen einer Scheidung oder Trennung statt. Es besteht aus die während der Ehe erworbenen Vermögenswerte und Schulden im Rahmen der Gütergemeinschaft aufzuteilen und zu verteilenDieser Prozess wird durchgeführt, um festzustellen, welches Vermögen und welche Verbindlichkeiten nach der Auflösung der Ehe welchem ​​Ehepartner zustehen. Der Prozess der Liquidation von gemeinschaftlichem Eigentum umfasst normalerweise die folgenden Schritte:

  • Inventarisierung von Vermögenswerten und SchuldenEs wird ein detailliertes Inventar aller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten erstellt, die während der Ehe im Rahmen des Güterstands der Gütergemeinschaft erworben wurden, darunter Immobilien, Bankkonten, Investitionen, Schulden usw.
  • Vermögensbewertung: Der Wert jedes im Inventar enthaltenen Vermögenswerts wird ermittelt, wofür bei Immobilien möglicherweise professionelle Schätzungen oder bei Investitionen finanzielle Bewertungen erforderlich sind.
  • Verteilung von Vermögen und Schulden: Sobald der Wert des Vermögens und der Verbindlichkeiten ermittelt wurde, wird dieses gemäß dem geltenden Recht und den zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen unter den Ehegatten aufgeteilt.
  • Formalisierung der VereinbarungSobald eine Einigung über die Aufteilung von Vermögen und Schulden erzielt wurde, wird diese Vereinbarung durch ein Rechtsdokument formalisiert. Dieses kann Teil einer Vergleichsvereinbarung bei einer einvernehmlichen Scheidung oder einer im Laufe des Gerichtsverfahrens erzielten Vereinbarung bei einer strittigen Scheidung sein.
  • DivisionsrekordIn manchen Fällen ist es notwendig, die Aufteilung von Vermögen und Schulden im Grundbuch oder anderen relevanten Registern einzutragen, um ihre Rechtsgültigkeit sicherzustellen.
 

Der Prozess der Regelung des gemeinsamen Vermögens kann komplex sein und erfordert die Unterstützung eines Fachanwalts für Familienrecht, um sicherzustellen, dass die Rechte und Interessen beider Parteien fair und gerecht geschützt werden.

Der Prozess der Liquidation des gemeinschaftlichen Eigentums besteht aus zwei Phasen: 1) Inventar: Dabei handelt es sich um die Erstellung einer amtlichen Aufstellung, die dem Gericht vorgelegt wird und in der sämtliche Vermögenswerte und Schulden der ehelichen Lebensgemeinschaft aufgeführt sind. 2) Siedlung: In dieser Phase erfolgt die gerechte Aufteilung der im Inventar aufgeführten Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zwischen beiden Parteien.

1. Inventar

Der Antrag auf Inventarisierung vor Gericht ist der erste Schritt im Verfahren zur Liquidation des gemeinsamen Vermögens. Mit Hilfe Ihres Familienanwalts können Sie den Antrag zusammen mit dem Inventarisierungsvorschlag einreichen. Sollten Sie mit dem Vorschlag Ihres Ex-Partners nicht einverstanden sein, können Sie in einer anschließenden Anhörung einen Gegenvorschlag vorlegen. Wird dem Inventarisierungsantrag stattgegeben, wird eine Anhörung zur Einigung anberaumt. Bei Uneinigkeit wird diese in einer mündlichen Verhandlung geklärt, in der der Richter über Vermögen und Schulden entscheidet. Die Parteien können gegen die Entscheidung des Richters vor dem Landgericht Berufung einlegen.

 

 2. Vergleichsvorschlag

Sobald das endgültige Inventar erstellt und der Scheidungs-, Trennungs- oder Nichtigkeitsbeschluss bestätigt wurde, beginnt die Liquidationsphase. In dieser Phase wird das im Inventar aufgeführte Vermögen verteilt. Ziel ist es, das Vermögen wirtschaftlich zu bewerten und die gerechteste Aufteilung zwischen den Parteien zu finden. Anschließend wird die Liquidation durchgeführt, um diese Verteilung umzusetzen.
 
Die Liquidationsphase beginnt mit der Einreichung eines Antrags, der von beiden Parteien einzeln oder gemeinsam gestellt werden kann. Dieser Antrag muss einen detaillierten Vorschlag zur Bewertung und Verteilung des Vermögens enthalten. Sobald der Antrag zur Bearbeitung angenommen wurde, findet eine Anhörung statt. Wie beim Inventarantrag können Sie, falls Ihr ehemaliger Partner den Antrag zuerst gestellt hat, in dieser Phase einen Gegenvorschlag unterbreiten.
 
Sind beide Parteien mit dem Vorschlag einverstanden, wird er umgesetzt. Andernfalls werden Sachverständige und ein Vermögensverwalter beauftragt, den Wert des Vermögens und dessen Verteilung zu ermitteln. Sind beide Parteien nicht einverstanden, können sie Einspruch einlegen, und es wird ein neuer Gerichtstermin anberaumt. Bleibt die Meinungsverschiedenheit bestehen, wird sie in einer mündlichen Verhandlung geklärt. Bestehen weiterhin Unstimmigkeiten, kann ein ordentliches Feststellungsverfahren zur endgültigen Lösung eingeleitet werden.
 
 
3. Effektive Vermögensverteilung und Eigentümerwechsel
 
Sobald die Liquidation abgeschlossen ist, müssen die Eigentumsverhältnisse an den Vermögenswerten und Schulden gemäß den entsprechenden Verfahren, beispielsweise bei der Straßenverkehrsbehörde (für Fahrzeuge), geändert werden. Wichtig ist, dass vor der Änderung der relevanten Unterlagen die entsprechenden Steuern, wie beispielsweise die Grunderwerbsteuer (ITPAJD) für Immobilien, entrichtet werden müssen. Damit wird das gemeinschaftliche Eigentum liquidiert und wird zum Sondereigentum.
  • Die Gründe für die Auflösung und Liquidation des gemeinschaftlichen Vermögens sind in den Artikeln 1392 und 1393 des BGB.
  • Das Verfahren zur Auseinandersetzung des ehelichen Güterstands ist in Kapitel II, Titel II, Buch IV geregelt. Artikel 806 bis 811 des Zivilprozessgesetzes (LEC).
  • Gemäß Artikel 810.1 des LEC (Lizenz zur Regelung der Eheschließung) können, sobald das Inventar erstellt ist und der Beschluss zur Auflösung des Güterstands rechtskräftig ist, beide Ehegatten oder im Todesfall deren Erben die Liquidation beantragen.
  • Es ist wichtig zu beachten, dass Artikel 810 des LEC durch das Organgesetz 2/2022 vom 21. März zur Verbesserung des Schutzes von Waisen, die Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt sind, geändert wurde, das am 23. März 03 in Kraft trat.

Artikel 1392. Die Gütergemeinschaft kommt kraft Gesetzes zustande:

1. Wenn die Ehe aufgelöst wird.

2. Wenn es für null und nichtig erklärt wird.

3. Wenn die rechtliche Trennung der Ehegatten vereinbart wird.

4. Wenn die Ehegatten in der in diesem Gesetzbuch vorgesehenen Weise einen anderen wirtschaftlichen Güterstand vereinbaren.

Artikel 1393. Die Gütergemeinschaft kann auf Antrag eines der Ehegatten auch in den folgenden Fällen durch Gerichtsbeschluss aufgehoben werden:

1. Wenn gegenüber dem anderen Ehegatten gerichtliche Unterstützungsmaßnahmen angeordnet wurden, die eine vollständige Vertretung in Vermögensangelegenheiten mit sich bringen, wenn der Ehegatte für abwesend oder insolvent erklärt wurde oder wenn er wegen Vernachlässigung der Familie verurteilt wurde. Für die Anordnung der Auflösung genügt die Vorlage des entsprechenden Gerichtsbeschlusses durch den antragstellenden Ehegatten.

2. Der andere Ehegatte nimmt auf eigene Faust Verfügungs- oder Vermögensverwaltungshandlungen vor, die einen Betrug, eine Schädigung oder eine Gefährdung der Rechte des anderen Ehegatten an der Gesellschaft zur Folge haben.

3. Eine Trennung von der Familie seit mehr als einem Jahr im gegenseitigen Einvernehmen oder durch Verlassen der Wohnung.

4. schwerwiegend und wiederholt der Pflicht zur Berichterstattung über den Verlauf und die Leistung ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit nicht nachgekommen ist.

Für die Auflösung der Partnerschaft aufgrund der Pfändung eines der Anteile der Ehegatten für persönliche Schulden gelten die besonderen Bestimmungen dieses Gesetzes.

Die Folgen der Liquidation des gemeinschaftlichen Vermögens können je nach den besonderen Umständen des Einzelfalls unterschiedlich ausfallen, umfassen aber im Allgemeinen:

  • Aufteilung von Vermögen und Schulden: Die Aufteilung des während der Ehe erworbenen Vermögens und der Schulden zwischen den beiden Ehegatten erfolgt gemäß den Bestimmungen des Inventars und den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
  • Änderung des Eigentums an Vermögenswerten: Vermögenswerte, die zuvor als eheliches Eigentum galten, werden zum gemeinschaftlichen Eigentum. ausschließlich für jeden Ehegatten, was Änderungen im Eigentum der Immobilie mit sich bringt.
  • Schuldenbereinigung: : Es bestimmt die Verantwortung jedes Ehegatten in Bezug auf während der Ehe entstandene Schulden und legt fest, wie diese Schulden beglichen und bezahlt werden.
  • Wirtschaftlicher RückzugNach Abschluss der Regelung sind die Eheleute von allen gemeinsamen finanziellen Verpflichtungen entbunden und können ihre finanziellen Angelegenheiten selbstständig regeln.
  • Beendigung der Gütergemeinschaft: Mit der Liquidation des Gesamtguts endet der Güterstand der Ehe und es werden die neuen Rechte und Pflichten jedes Ehegatten in Bezug auf sein Vermögen und seine Verbindlichkeiten festgelegt.

Kurz gesagt, die Liquidation des ehelichen Vermögens führt zu einer gerechten Aufteilung und Verteilung der während der Ehe erworbenen Vermögenswerte und Schulden, was den Ehegatten ermöglicht, ihre finanziellen Angelegenheiten nach der Auflösung der Ehe selbstständig zu regeln.

Unser Anwaltsteam

Wir verfügen über ein solides Team von Anwälten, die sich Internationales Familienrecht, Internationales WirtschaftsrechtInternationale Rechtsstreitigkeiten und Cyberrecht; Wir bieten unseren Mandanten umfassende und herausragende Rechtsberatung. Wir arbeiten mit den besten Fachleuten Spaniens zusammen, um in jedem Fall höchste Qualität und juristische Sorgfalt zu gewährleisten. 

Mar Gámez sitzt auf einem Stuhl im Büro von RRYP Global in Córdoba.

„Unsere Mission ist Hochrangige internationale Rechtsberatung und Vertretung vor spanischen Gerichten anbieten., Lösung komplexer Konflikte zwischen Rechtsordnungen mit Strategie, Agilität und maximaler Schutz „im Interesse von Einzelpersonen und Unternehmen.“

Mar Gámez – Partner bei RRYP Global

Rechtsanwalt mit Spezialisierung auf internationales Privatrecht und umfassenden Kenntnissen im internationalen Wirtschaftsrecht und internationalen Familienrecht.
.
Professor für Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Universität
Loyola.
.
Recht und Internationale Beziehungen von Loyola. Master in Internationalem Wirtschaftsrecht vom ISDE. Genehmigt von EOI, IPEX und ICEX CECO.
.
Gründer von Relaciónateypunto, einem Unternehmen, das bei den Emprendemos Awards unter die Top 50 gewählt wurde. Dozent und Moderator. Internationaler Analyst.
.

Institutionen, mit denen wir zusammengearbeitet haben

Erfahrungen unserer Kunden

Artikel zu diesem Service
Rechtsanwälte, die sich auf die internationale Aufteilung von ehelichem Vermögen spezialisiert haben

Weitere Leistungen, die Sie interessieren könnten

Internationales Sorgerecht
kleinere

Wir schützen die Rechte der Eltern und das Wohl der Minderjährigen und suchen in den jeweiligen Angelegenheiten nach der besten Lösung.
internationale Haft und Regime von
Besuche.

Internationale Kindesentführung

Beratung und Vertretung bei internationaler Kindesentführung aus Spanien: widerrechtliche Verbringung oder Zurückhaltung, Wohnsitzwechsel ohne Zustimmung und Sorgerechtsstreitigkeiten mit Beteiligung mehrerer Länder.

Prozess von
Internationale Scheidung in Spanien

Wir bieten fachkundige Beratung zu internationalen Scheidungen an. Madrid, um eine faire und effiziente Trennung zu gewährleisten und sowohl die Vermögensinteressen als auch das Wohlergehen der Familie zu berücksichtigen.

Büros in Córdoba, Málaga und Madrid

Durch die Formalisierung verschiedener Vereinbarungen bieten wir Abdeckung auf nationaler und internationaler Ebene.
Wir haben Büros in Cordova Malaga und Repräsentation in Madrid.
Wir arbeiten eng mit Anwaltskanzleien in anderen Ländern zusammen, was es uns ermöglicht, Mandanten in folgenden Bereichen zu beraten: 26-Nationalitäten und einen Service anbieten mit internationale Reichweite und Perspektivemit herausragender Erfahrung in Angelegenheiten im Zusammenhang mit Vereinigte Staaten, Deutschland, Frankreich, Italien, Vereinigtes Königreich, Mauretanien, Portugal, Argentinien, Belgien und Indonesien, unter anderem.

Blick von oben auf Málaga. Stierkampfarena und umliegende Gebäude.
C. Martínez Campos, 16, 3d, Málaga
Paseo Castellana 40, 8. Stock, Madrid
Römische Brücke von Córdoba
Avda. Sta. Maria de Trassierra, 98, Cordoba

Kontakt

Um mit uns Kontakt aufzunehmen, füllen Sie bitte das folgende Formular aus, rufen Sie Telefon +34 957 858 952 oder schreiben Sie an [E-Mail geschützt]

Die besten Anwälte für internationales Recht Fachanwälte für internationales Familienrecht Internationale Anwaltskanzlei Internationale Anwaltskanzlei Internationale Anwälte für Gerichtsverfahren in Spanien

Standardbesprechung

Erstgespräch mit einem Fachanwalt RRYP Global, Boutique-Büroexperte in internationale Angelegenheiten.

Besprechung anfragen

Dringendes Treffen

Dieser Service ist für diejenigen, die eine sofortiges Treffen mit einem Rechtsanwalt, spezialisiert auf internationale Rechtsangelegenheiten. 

Besprechung anfragen