El Scheidung mit einem Ehepartner im Ausland In Spanien ist dieser Prozess möglich, bringt jedoch zusätzliche Herausforderungen mit sich.
Wenn Sie in Spanien leben und Ihr Partner außerhalb des Landes lebt, können Sie ein Scheidungsverfahren vor einem spanischen Gericht einleiten, sofern die Zuständigkeit gegeben ist (beispielsweise aufgrund des gewöhnlichen Wohnsitzes oder der spanischen Staatsangehörigkeit einer der Parteien).
In diesem Artikel erklären wir, wie Sie sich in Spanien scheiden lassen können, wenn Ihr Ehepartner im Ausland ist, was mit dem Güterstand (hauptsächlich die Gesellschaft der ehelich), wie Sie Vermögen aufteilen, auch wenn es sich im Ausland befindet, wie Sie den abwesenden Ehegatten über den Anspruch informieren und wie Sie Verzögerungen vermeiden.
Wir werden auch sehen, wie ein internationale Anwaltskanzlei spezialisiert kann Ihnen dabei helfen internationale Scheidung.
Einvernehmliche Scheidung mit einem im Ausland lebenden Ehepartner
Ein Anwalt kann Ihre einvernehmliche Scheidung in Spanien durchführen, auch wenn Ihr Ehepartner in einem anderen Land lebt.
Mit der richtigen Beratung ist es möglich, den gesamten Prozess durch notariell beglaubigte Vollmachten und konsularische Koordination ohne Reiseaufwand des abwesenden Ehepartners abzuwickeln.
Dadurch kann das Gerichtsverfahren schnell und sicher durchgeführt werden.
Der schnellste und kostengünstigste Weg ist einvernehmliche Scheidung.
Voraussetzung hierfür ist, dass beide Ehegatten mit der Scheidung und den Bedingungen (Sorgerecht, Unterhalt, Wohnungsnutzung etc.) einverstanden sind.
In diesem Fall wird ein einziger Anspruch bei einem Regulierungsvereinbarung von beiden Ehepartnern unterschrieben.
Die Vereinbarung enthält alle Vereinbarungen: Sorgerecht und Umgangsrecht, Kindesunterhalt, mögliche Ausgleichsrente, Nutzung der Familienwohnung und Liquidation des gemeinschaftlichen Vermögens wenn die Ehe diesem Güterstand unterlag.
Damit der Ehepartner, der außerhalb Spaniens lebt, nicht reisen muss, Sondervollmacht vor einer spanischen Botschaft oder einem spanischen Konsulat erteilt.
Der Ehepartner im Ausland unterzeichnet die Regelungsvereinbarung (die elektronisch übermittelt werden kann) und geht zum spanischen Konsulat, um einem spanischen Anwalt eine Prozessvollmacht zu erteilen.
Mit dieser Vollmacht ist Ihr Vertreter dazu befugt, vor Gericht zu erscheinen und die Vereinbarung in Ihrem Namen zu ratifizieren. Dadurch wird verhindert, dass Ihr abwesender Ehepartner nach Spanien reist.
Es ist wichtig, dass die Regulierungsvereinbarung in die konsularische Vertretung eingetragen oder dort notariell beglaubigt wird.
Mit der Vollmacht und der unterzeichneten Vereinbarung kann Ihr Anwalt beim zuständigen Gericht in Spanien (normalerweise dem Gericht am Wohnsitz des in Spanien lebenden Ehepartners) einen Scheidungsantrag im gegenseitigen Einvernehmen einreichen.
Dahinter, Der Richter wird die Ratifizierung des Abkommens fordern; dank der Vollmacht vertritt der Bevollmächtigte den im Ausland lebenden Ehegatten.
Wenn alles stimmt, wird in einigen Monaten ein Scheidungsurteil erlassen.
Dieses einvernehmliche Verfahren vermeidet größere Konflikte und ist in der Regel schneller.
Streitige Scheidung, wenn Ihr Ehepartner nicht kooperiert oder abwesend ist
Wenn Ihr Ehepartner sich nicht scheiden lassen möchte, die Vereinbarung nicht unterzeichnet oder seine/ihre Mitarbeit einfach nicht erreichen kann, müssen Sie ein strittige Scheidung (keine Vereinbarung).
In Spanien kann eine Scheidung nicht verhindert werden: Für die Beantragung genügt das Testament eines der Ehegatten, sofern seit der Hochzeit mindestens 3 Monate vergangen sind..
Eine strittige Scheidung wird von Ihrem Anwalt durch einen einseitigen Antrag eingeleitet; die Unterschrift oder Zustimmung des anderen Ehepartners ist nicht erforderlich.
Die Klage wird beim zuständigen Familiengericht eingereicht.
Wenn einer der Ehegatten seinen Wohnsitz in Spanien hat, ist in der Regel das Gericht an seinem Wohnort zuständig.
Um die Suche nach Ihrem Ehepartner im Ausland zu erleichtern, ist es wichtig, alle verfügbaren Informationen über ihn/sie im Ausland anzugeben (vollständiger Name, letzte bekannte Adresse, ggf. Personalausweis/Reisepass).
Wenn die Ehe im Ausland geschlossen und nie in Spanien registriert wurde, muss sie zunächst im zentralen Zivilregister eingetragen werden, um vor den spanischen Gerichten eine Scheidung zu erwirken.
Mitteilung an den Ehegatten im Ausland: Sobald der Anspruch anerkannt wurde, wird das Gericht versuchen, den beklagten Ehegatten zu benachrichtigen.
Wenn Sie eine genaue Adresse im Ausland angegeben haben, sendet das Gericht eine Rechtshilfeersuchen oder Rechtshilfeersuchen an die zuständige Behörde des anderen Landes zur Notifizierung.
In der Europäischen Union gibt es Regelungen, die diese Meldungen beschleunigen, während mit Nicht-EU-Ländern internationale Verträge genutzt werden (zum Beispiel das Das Haager Übereinkommen nach Benachrichtigung) oder über konsularische Kanäle.
Bitte beachten Sie, dass die Unterlagen in der Regel in die Amtssprache des Ziellandes übersetzt werden müssen, damit die Benachrichtigung wirksam ist.
Dieser Schritt kann den Prozess verlängern, ist aber notwendig, um das Recht des abwesenden Ehepartners auf Verteidigung zu gewährleisten.
Wenn das Gericht keinen Wohnsitz im Ausland feststellen kann (zum Beispiel weil der Aufenthaltsort unbekannt ist oder die angegebene Adresse nicht gültig ist), greift das Gericht auf die Benachrichtigung durch Erlass.
Dies bedeutet, dass die Ladung für einen gesetzlichen Zeitraum am schwarzen Brett des Gerichts (und auf Anordnung des Richters auch in amtlichen Bekanntmachungen) ausgehängt wird. Nach Ablauf dieser Frist gilt sie als zugestellt, auch wenn der Ehegatte nichts davon weiß.
Mit anderen Worten: Das Ausbleiben einer Reaktion des anderen Ehepartners beendet den Prozess nicht.
Aufstand und Fortsetzung des Prozesses: Wenn der beklagte Ehegatte nach ordnungsgemäßer Ladung (entweder durch internationale Ladung oder durch Erlass) nicht antwortet oder erscheint, wird er oder sie für Verfahrensrebellion.
Die Verhandlung wird ohne Ihre Anwesenheit fortgesetzt: Der Richter bearbeitet die Scheidung und hört nur den klagenden Ehegatten und den Staatsanwalt an (letzterer greift nur ein, wenn minderjährige Kinder vorhanden sind oder öffentliche Interessen zu schützen sind).
Auch wenn der andere Ehegatte den Anspruch ignoriert, kann der Richter dennoch die Scheidungsurteil und die beantragten Maßnahmen (Sorgerecht, Renten usw.) zu klären.
Zumindest werden Sie geschieden und die Änderung Ihres Familienstands wird im spanischen Zivilregister eingetragen.
In der Praxis reagieren viele Ehepartner im Ausland nicht auf die Klage in Spanien, so dass die umstrittene Scheidung letztendlich hier entschieden wird und Sie werden geschieden sein auch wenn Ihr Ex-Partner nicht teilnimmt.
Das Streitverfahren kann länger dauern (mehrere Monate oder mehr als ein Jahr, je nach Arbeitsbelastung des Gerichts), aber mangelnde Kooperation der anderen Partei verhindert die Auflösung der Ehe nicht.
Gemeinsames Vermögen bei internationaler Scheidung: Wie wird das Vermögen aufgeteilt?
Durch eine Scheidung wird nicht nur das Eheband aufgelöst, sondern auch die finanziellen Vereinbarungen der Ehepartner.
Wenn Sie in Spanien unter dem Regime von verheiratet waren Gemeinschaftseigentum (am häufigsten, außer bei Vereinbarungen in Eheverträgen oder in bestimmten Regionen) gehören alle während der Ehe erworbenen Vermögenswerte zu 50 % beiden Ehepartnern.
Dann, Was passiert mit dem gemeinsamen Vermögen, wenn Ihr Ehepartner im Ausland lebt und möglicherweise Vermögenswerte in anderen Ländern vorhanden sind?
Auflösung und Liquidation des Gesamtguts
Mit der Zulassung des Scheidungsantrags wird das gemeinsame Vermögen aufgelöst.
Wenn die Scheidung strittig ist und keine Einigung über das Vermögen erzielt wird, erklärt der Richter zunächst die Scheidung und anschließend kann jede Partei ein Scheidungsverfahren einleiten. Liquidation des gemeinschaftlichen Vermögens auf dem Rechtsweg.
Bei diesem Verfahren wird ein Inventar des Vermögens und der Verbindlichkeiten (alles Eigentum, alle Konten und Schulden der ehelichen Partnerschaft) und werden jeweils zur Hälfte zugeteilt, wobei ein finanzieller Ausgleich erfolgt, wenn ein Teil wertvoller ist als der andere.
Vermögenswerte im Ausland
Wenn durch eine Ehe Eigentum oder Konten außerhalb Spaniens erworben wurden, wird die Verteilung komplizierter.
In einem Scheidungsurteil oder einer Scheidungsvereinbarung in Spanien kann einem der Ehepartner ein in einem anderen Land befindlicher Vermögenswert zugewiesen werden oder es kann festgelegt werden, dass dieser verkauft und der Wert aufgeteilt wird.
Um diese Verteilung jedoch effektiv zu machen, müssen Sie möglicherweise zu Gerichtsverfahren in dem Land, in dem sich die Immobilie befindet, da jedes Land über eigene Eigentumsgesetze verfügt und vor der Vollstreckung eines ausländischen Urteils dessen Anerkennung verlangen kann.
Wenn beispielsweise ein Haus im Ausland auf beide Namen läuft, müssen Sie wahrscheinlich in diesem Land gemäß den dortigen Vorschriften Übertragungs- oder Verkaufsurkunden ausfertigen oder dort die Anerkennung (Exequatur) des spanischen Scheidungsurteils, um den Eigentümerwechsel zu registrieren.
Glücklicherweise gibt es internationale Übereinkommen, die die Anerkennung ausländischer Urteile in Zivil- und Ehesachen erleichtern.
Spanien ist an mehreren dieser Abkommen beteiligt (wie zum Beispiel an der Das Haager Übereinkommen von 1970 über die Anerkennung von Scheidungen und Trennungen und andere über zivilrechtliche Urteile).
Innerhalb der Europäischen Union werden Scheidungs- und Güterstandsentscheidungen in anderen Mitgliedstaaten automatisch (oder im Rahmen vereinfachter Verfahren) anerkannt, insbesondere seit Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2016/1103 über den ehelichen Güterstand für die Länder, die diese Verordnung umsetzen.
In jedem Fall Jedes beteiligte Land kann spezifische Anforderungen habenDaher ist es ratsam, sowohl in Spanien als auch in dem Land, in dem sich das Vermögen befindet, Rechtsberatung einzuholen, um die Verteilung ohne Probleme zu gestalten.
Wie teile ich das Vermögen auf, wenn mein Partner außerhalb Spaniens lebt?
Die gemeinsame Vermögensaufteilung mit einem Ehepartner im Ausland erfordert Koordination und Transparenz.
Einige praktische Tipps für diesen Prozess sind:
Vollständiges Inventar:
Erstellen Sie eine detaillierte Liste aller ehelichen Vermögenswerte (Immobilien, Fahrzeuge, Bankkonten, Investitionen usw.), egal ob in Spanien oder im Ausland. Fügen Sie auch alle ausstehenden Schulden hinzu.
Dies dient als Grundlage für Verhandlungen oder eine gerichtliche Einigung.
Beurteilung und Vereinbarung:
Wenn ein Dialog möglich ist, versuchen Sie sich einigen darüber, wer welches Vermögen behält oder wie sein Wert aufgeteilt wird.
Un freundschaftliche Einigung, auch teilweise, kann Ihnen Zeit und Geld sparen.
Wenn es Vermögenswerte gibt, die schwer aufzuteilen sind (zum Beispiel ein Haus), überlegen Sie Optionen wie etwa, dass einer es aufrechterhält und der andere finanziell entschädigt.
Steuerberatung:
Überprüfen Sie die Steuerliche Auswirkungen der Ausschüttung, insbesondere bei Vermögen im Ausland.
Für die Übertragung bestimmter Vermögenswerte können im anderen Land oder in Spanien Steuern anfallen.
Durch die Steuerplanung werden Überraschungen (z. B. Kapitalgewinne aus dem Verkauf einer Immobilie) vermieden.
Dokumentation und Übersetzungen:
Sammeln Sie Eigentumsdokumente für die Immobilie (Urkunden, Titel, Kontoauszüge).
Wenn sie in einer anderen Sprache verfasst sind, besorgen Sie sich offizielle spanische Übersetzungen, da Sie diese im spanischen Gerichtsverfahren benötigen.
Ebenso müssen Sie möglicherweise den Scheidungsbeschluss in die Landessprache des Landes übersetzen, in dem sich die Vermögenswerte befinden, um ihn dort durchsetzen zu können.
Internationale Durchführung:
Machen Sie sich bereit zur Durchführung zusätzliche Verfahren in Ländern, in denen Vermögenswerte vorhanden sind.
Möglicherweise muss ein örtlicher Anwalt mit der Registrierung des Urteils oder der Durchführung der Eigentumsübertragung gemäß dem Recht des jeweiligen Standorts beauftragt werden.
Auch wenn dies zusätzlichen Aufwand bedeutet, ist es die Möglichkeit, sicherzustellen, dass die bei der Scheidung vereinbarte Aufteilung auch tatsächlich zustande kommt.
So vermeiden Sie Verzögerungen oder Blockaden im internationalen Scheidungsprozess
Bei einer Scheidung mit internationalen Elementen ist es wichtig, mögliche Hindernisse vorherzusehen, damit der Prozess nicht ins Stocken gerät.
Nachfolgend finden Sie einige Empfehlungen zur Vermeidung von Verzögerungen oder Schlösser:
1. Entscheiden Sie sich nach Möglichkeit für einvernehmliche Vereinbarungen
Wenn es Raum für Verständnis gibt, sollten Sie den freundlichen Weg bevorzugen.
Eine einvernehmliche Scheidung, die bei einem Wohnsitz im Ausland ordnungsgemäß mit Vollmachten abgewickelt wird, verläuft wesentlich schneller und einfacher als eine strittige Scheidung.
2. Vollständige und aktuelle Informationen
Geben Sie Ihrem Anwalt alle Kontaktinformationen des anderen Ehepartners. (Adresse, Telefon, E-Mail) und alle relevanten Informationen zu Ihrem Aufenthaltsort.
Je genauer die Angaben sind, desto einfacher ist eine offizielle Benachrichtigung und umso schneller können Verzögerungen vermieden werden.
Wenn Sie den Verdacht haben, dass er umziehen könnte, informieren Sie umgehend das Gericht.
3. Dokumente in Ordnung
Besorgen Sie sich vorab die notwendigen Unterlagen: Heiratsurkunde (mit Apostille und übersetzt, wenn die Hochzeit im Ausland stattfand), Geburtsurkunden der Kinder usw.
Stellen Sie sicher, dass die Ehe in Spanien registriert ist, wenn sie im Ausland stattgefunden hat.
Wenn Sie all dies von Anfang an bereit haben, vermeiden Sie spätere Unterbrechungen.
4. Gut formulierte Vollmacht
Wenn Sie eine konsularische Vollmacht für eine einvernehmliche Scheidung verwenden, achten Sie darauf, dass diese korrekt und den spanischen Anforderungen entsprechend verfasst ist (ausdrücklicher Hinweis darauf, dass es sich um eine Scheidung handelt, einschließlich der rechtlichen Vereinbarung usw.).
Eine schlecht ausgeführte Vollmacht kann ungültig werden und wiederholte Verfahren erforderlich machen, was zu Verzögerungen führt.
5. Fachkundige Beratung
Es verfügt über auf internationales Familienrecht spezialisierte Anwälte.
Sie wissen, welche Schritte zur Meldung im Ausland erforderlich sind, wie die Abstimmung mit ausländischen Behörden erfolgt und wie rechtliche Hindernisse umgangen werden können.
Ein Unternehmen mit internationaler Erfahrung kann Hindernisse vorhersehen und beseitigen, bevor sie den Prozess blockieren.
Indem Sie diese Tipps befolgen, Sie können Verzögerungen deutlich reduzieren.
Bedenken Sie jedoch, dass Scheidungen mit einem im Ausland lebenden Ehepartner aufgrund der Einschaltung ausländischer Behörden, Übersetzungen und möglicher Exequaturverfahren oft länger dauern als Scheidungen im Inland.
Geduld und ein gutes Anwaltsteam sind Ihre besten Verbündeten.
Die Rolle einer spezialisierten internationalen Anwaltskanzlei
Ein international erfahrenes Anwaltsteam koordiniert alle Aspekte einer Scheidung mit Beteiligung eines Ehepartners im Ausland – von der Zustellung der Klageschrift bis zur Vermögensaufteilung in verschiedenen Rechtsräumen. Dank ihres internationalen Netzwerks können sie Verfahren in verschiedenen Ländern ohne Verzögerung abwickeln. So vermeiden Sie als Mandant Fehler und erhalten umfassende Unterstützung während des gesamten Prozesses.
Un internationale Anwaltskanzlei bietet einen entscheidenden Mehrwert bei Scheidungen mit Beteiligung der Ehepartner im Ausland.
Diese Fachleute sind sowohl mit dem spanischen Recht als auch mit den geltenden internationalen Verträgen und Vorschriften vertraut und können den Fall daher umfassend betreuen.
Ein spezialisiertes Büro kann Ihnen unter anderem auf folgende Weise helfen:
1. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Sie beraten Sie, in welchem Land Sie die Scheidung am besten einreichen können (manchmal haben Sie die Wahl) und welches Recht für Ihren ehelichen Güterstand gilt, um Ihre Interessen optimal zu nutzen.
2. Sichere internationale Benachrichtigungen
Sie sind dafür verantwortlich, die Benachrichtigung des anderen Ehepartners über die richtigen Kanäle (Schriftsätze, Haager Übereinkommen, Botschaften) abzuwickeln und die beglaubigten Übersetzungen und Dokumente vorzubereiten, die erforderlich sind, um die Gültigkeit der Vorladung im Ausland zu gewährleisten.
3. Multijurisdiktionelle Koordinierung
Wenn sich Vermögen oder Kinder in anderen Ländern befinden, nimmt die Kanzlei Kontakt zu vertrauenswürdigen Anwälten oder Behörden vor Ort auf.
Dadurch wird sichergestellt, dass das spanische Urteil im Ausland anerkannt wird und dass die Vermögensverteilung oder Maßnahmen gegenüber Minderjährigen in jedem Land wirksam umgesetzt werden.
4. Vermeiden Sie Nichtigkeiten und Verzögerungen
Ein erfahrenes Team weiß, wie Verfahrensfehler vermieden werden können, die Maßnahmen zunichte machen (wie etwa fehlerhafte Benachrichtigungen) oder unnötige Verzögerungen verursachen.
Sie können auch mit der Gegenpartei vermitteln, selbst wenn sich diese in einem anderen Land befindet, und so den Abschluss von Vereinbarungen erleichtern.
5. Ruhe und Kommunikation
Schließlich werden Sie von einem spezialisierten Büro über jeden einzelnen Schritt informiert und auf etwaige kulturelle oder rechtliche Unterschiede hingewiesen.
Ihnen stehen Übersetzer und Anwälte zur Verfügung, die die erforderliche Sprache sprechen, wodurch Verwirrung vermieden wird.
Schlussfolgerungen zum Vorgehen, wenn Ihr Ehepartner im Ausland ist: Scheidung und Gütergemeinschaft in Spanien
Kurz gesagt: Eine Scheidung in Spanien ist durchaus möglich, wenn sich Ihr Ehepartner im Ausland befindet.
Sie müssen die rechtlichen Besonderheiten kennen (Gerichtsstand, Zustellungen, ehelich international) und umgeben Sie sich mit kompetenten Fachleuten.
Mit der richtigen Vorbereitung können Sie sich scheiden lassen und Ihr Vermögen unabhängig von der geografischen Entfernung gerecht aufteilen.
Lassen Sie nicht zu, dass die Entfernung ein endgültiges Hindernis darstellt: Mit der richtigen rechtlichen Unterstützung können Sie diesen Lebensabschnitt mit größtmöglicher rechtlicher Sicherheit abschließen.

RRYP Global, Anwälte von Scheidungen y Liquidation des internationalen ehelichen Vermögens.

