Wir haben einen Mandanten bei der außergerichtlichen Geltendmachung von an eine Immobilienagentur gezahlten Gebühren unterstützt, nachdem wir festgestellt hatten, dass die Transaktion nicht mit der erforderlichen Sorgfalt durchgeführt worden war, indem wir beim Verkauf einer Immobilie vermittelten, der eine wesentliche Voraussetzung für ihre Finanzierung fehlte: die Erstbezugsbescheinigung.
Schnelle Fakten
Gebiet: Immobilienrecht / Zivilprozesse.
Themenart: Forderung nach Gebühren / Haftung für Immobilienmaklerdienste.
Beteiligte Gerichtsbarkeiten: Spanien.
Zustand: gelöst.
Das Problem
Unser Klient ging zu RRYP Global nachdem festgestellt wurde, dass die Immobilie, deren Verkauf von einer Immobilienagentur vermittelt worden war, keine Erstbezugsbescheinigung besaß.
Der Vorfall war nicht geringfügig.
Das Fehlen dieses Dokuments verhinderte, dass die Immobilie unter normalen Umständen verpfändet werden konnte, und beeinträchtigte unmittelbar die Sicherheit und Rentabilität des Betriebs.
Mit anderen Worten: Der Kunde hatte die Kosten eines Verkaufs übernommen, bei dem wesentliche Dokumentationsmängel vorlagen, die vom Vermittler nicht ordnungsgemäß bemerkt oder behandelt worden waren.
Trotz der Ernsthaftigkeit der Situation weigerte sich die Immobilienagentur zunächst, die für ihre Intervention erhaltenen Gebühren zurückzuerstatten.
Der Mandant befand sich somit in einer doppelten Benachteiligung: Zum einen wies die Operation einen relevanten Rechtsmangel auf; zum anderen hatte er Honorare für eine Dienstleistung gezahlt, die nicht mit der gebotenen Sorgfalt erbracht wurde.
Die rechtliche Komplexität
Auch wenn es auf den ersten Blick wie eine einfache finanzielle Forderung erscheinen mag, erforderte die Angelegenheit ein präzises juristisches Vorgehen.
Es ging nicht nur darum, ob der Kunde mit dem Ergebnis der Transaktion unzufrieden war, sondern auch darum, nachzuweisen, dass die Immobilienagentur den für ihre berufliche Rolle unerlässlichen Sorgfaltsstandard nicht eingehalten hatte.
Wenn eine Agentur an der Vermittlung eines Verkaufs beteiligt ist, können ihre Handlungen nicht von wesentlichen Aspekten getrennt werden, die die tatsächliche Durchführbarkeit der Transaktion bedingen.
Das Fehlen einer Erstbezugsbescheinigung hatte auch eine spezifische und besonders heikle Folge: Es verhinderte, dass der Käufer eine Hypothekenfinanzierung zu normalen Konditionen erhalten konnte.
Dies unterstrich die Bedeutung des Vertragsbruchs und ermöglichte es, den Anspruch nicht in den Bereich einer bloßen kaufmännischen Meinungsverschiedenheit einzuordnen, sondern in den Bereich eines mangelhaften beruflichen Verhaltens mit klaren wirtschaftlichen Auswirkungen für den Mandanten.
Hinzu kam ein offensichtliches strategisches Bedürfnis: den Konflikt schnell beizulegen, um dem Mandanten die Belastung, die Kosten und den Zeitaufwand eines Gerichtsverfahrens zu ersparen, wenn die reale Möglichkeit bestand, eine sofortige Lösung auf außergerichtlichem Wege zu erzielen.
RRYP Global – Internationale Anwaltskanzlei
Wenn Sie Gebühren an eine Immobilienagentur gezahlt haben und die Transaktion durch Fahrlässigkeit, unvollständige Informationen oder dokumentarische Unregelmäßigkeiten beeinträchtigt wurde, analysieren wir Ihren Fall und entwickeln eine klare Strategie, um das zu fordern und zurückzuerhalten, was Ihnen rechtmäßig zusteht.
Was RRYP Global getan hat
En RRYP Global Wir haben ein Design entworfen Strategie für außergerichtliche Streitbeilegung auf ein ganz bestimmtes Ziel ausgerichtet: die von der Immobilienagentur erhobenen Gebühren ohne unnötige Verzögerungen und, wenn möglich, ohne gerichtliche Schritte einzuleiten.
Wir beginnen mit einer gründlichen Analyse der Dokumentation im Zusammenhang mit dem Verkauf und der Beteiligung der Agentur, um den genauen Umfang des festgestellten Mangels und seine direkten Auswirkungen auf die Position unseres Mandanten zu ermitteln.
Diese Arbeit ermöglichte es, eine solide Rechtsgrundlage zu schaffen, um zu argumentieren, dass die Vermittlung nicht mit der erforderlichen Sorgfalt durchgeführt worden war.
Darauf aufbauend, Wir haben eine formelle Beschwerde gegen die Immobilienagentur eingereicht.indem sowohl der begangene Verstoß als auch die Folgen der Weigerung, diesen zu beheben, klar dargelegt werden.
Die Strategie konzentrierte sich darauf, die Angelegenheit mit der notwendigen technischen Nachdrücklichkeit darzustellen und klarzustellen, dass die Rückerstattung der Gebühren keine Ermessensfrage, sondern die rechtlich angemessene Reaktion auf eine mangelhafte Leistung war.
Von dort aus leiteten wir eine direkte, entschiedene und zielgerichtete Verhandlung ein und übten dabei stets den angemessenen Druck aus, um eine schnelle und zielführende Lösung für den Mandanten zu erzielen.
Das Ergebnis
Die Immobilienagentur erklärte sich bereit, die für ihre Beteiligung an der Transaktion erhobenen Gebühren zurückzuerstatten.
Die Einigung wurde innerhalb kürzester Zeit, in nur wenigen Tagen, erzielt, sodass unser Mandant sein Geld zurückerhalten konnte, ohne ein Gerichtsverfahren einleiten zu müssen.
Der Konflikt wurde agil, effizient und der Ernsthaftigkeit der Situation angemessen gelöst.
Was zeigt dieser Fall?
Dieser Fall zeigt, dass ein Fehlverhalten bei einer Immobilientransaktion nicht als unvermeidliche Folge angesehen werden sollte, insbesondere wenn der Kunde Gebühren für eine professionelle Dienstleistung bezahlt hat, die nicht den Mindeststandards an Sorgfalt und Kontrolle entsprochen hat.
Darin wird auch hervorgehoben, dass eine gut formulierte außergerichtliche Klage entscheidend für das Erreichen schneller und effektiver Ergebnisse sein kann.
Ein Rechtsstreit ist nicht immer notwendig, aber es ist unerlässlich, mit juristischer Expertise, strategischer Entschlossenheit und echtem Verhandlungsgeschick einzugreifen.

RRYP Global, Anwälte für Zivilrecht.

