Was sollten Sie tun, wenn ein Unternehmen aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat Insolvenz anmeldet und Ihrem Unternehmen Geld schuldet?
In einem zunehmend internationalen Geschäftsumfeld ist es für spanische Unternehmen üblich, Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu unterhalten.
Aber was passiert, wenn dieses ausländische Unternehmen tritt Insolvenz und eine offene Schuld hinterlässt?
Bei RRYP Global, als Unternehmen mit Erfahrung in Internationales Handelsrecht Und im grenzüberschreitenden Konfliktmanagement erläutern wir Ihnen die wichtigsten rechtlichen Möglichkeiten, die Interessen Ihres Unternehmens zu wahren und das einzufordern, was Ihnen zusteht.
Wo soll die Gutschrift beantragt werden?
El Verordnung (EU) 2015/848 über Insolvenzverfahren stellt fest, dass die Hauptinsolvenzverfahren muss in dem Mitgliedstaat bearbeitet werden, in dem der Schuldner die Zentrum ihrer Hauptinteressen (KOMI).
Dieses Verfahren hat universelle Effekte, was bedeutet, dass es alle Gläubiger und das gesamte Vermögen des Schuldners betrifft, wo auch immer sich diese befinden.
Wenn also ein Unternehmen mit Sitz in einem Mitgliedstaat Konkurs anmeldet, muss die Forderung im Rahmen des dort eröffneten Hauptverfahrens bei den Gerichten dieses Mitgliedstaats angemeldet werden, auch wenn sich der Gläubiger in Spanien befindet.
Kann in Spanien ein Insolvenzverfahren eingeleitet werden?
ja, wenn das ausländische Unternehmen eine Niederlassung in Spanienist es möglich, die Eröffnung eines Sekundärinsolvenzverfahren gemäß Artikel 3.2 der europäischen Verordnung.
Es wird durch verstanden establecimiento jeder Ort, an dem der Schuldner eine nicht vorübergehende Tätigkeit ausübt Wirtschaftstätigkeit mit Humanressourcen und materiellen Gütern.
Beispielsweise ein Geschäftsbüro, ein Lager oder eine feste Niederlassung.
Dieses sekundäre Verfahren betrifft nur die Vermögenswerte in Spanien, unterliegt der Spanisches Insolvenzrecht und kann für spanische Gläubiger ein wirksames Mittel sein, insbesondere wenn sich auf dem Staatsgebiet pfändbare Vermögenswerte befinden.
Wie melde ich eine Forderung im Insolvenzverfahren an?
Um Ihre Rechte als Gläubiger wahrnehmen zu können, muss Ihr Unternehmen den Kredit kommunizieren innerhalb der vom Insolvenzverwalter gesetzten Frist.
Der Anspruch muss Folgendes enthalten:
- Identifizierung des Gläubigers und des Schuldners.
- Genauer Betrag des beanspruchten Kredits.
- Gesetzliche oder vertragliche Grundlage des Kredits.
- Akkreditierungsdokumentation, wie etwa den Vertrag, unbezahlte Rechnungen, E-Mails oder andere Schuldnachweise.
- Kreditklassifizierung: gewöhnlich, privilegiert o untergeordnetAls angemessen.
In den meisten Fällen werden Kredite aus Handelsverträgen berücksichtigt gewöhnliche nicht privilegierte.
Was passiert, wenn der Kredit verspätet eingereicht wird?
Einige Rechtssysteme erlauben die verspätete Kreditregistrierung, wenn auch mit Einschränkungen.
In diesen Fällen kann der Gläubiger von der Verteilung ausgeschlossen werden oder seine Forderung kann nicht gleichberechtigt mit den anderen anerkannt werden.
Aus diesem Grund ist es wichtig schnell handeln und innerhalb des festgelegten Zeitrahmens.
Welche Schritte sollte ein Gläubigerunternehmen unternehmen?
Wenn Ihr Unternehmen mit einer solchen Situation konfrontiert ist, empfehlen wir Ihnen folgende Maßnahmen:
- Überprüfung der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens im Herkunftsland des Schuldners.
- Finden Sie den Insolvenzverwalter und konsultieren Sie die Datei.
- Erwägen Sie die Möglichkeit, ein Sekundärverfahren in Spanien einzuleiten, wenn der Schuldner über Vermögen oder Niederlassungen im Inland verfügt.
- Kreditdokumentation vorbereiten und reichen Sie es gemäß den gesetzlichen und verfahrenstechnischen Anforderungen ein.
- Halten Sie Fristen strikt ein sowohl im Hauptverfahren als auch gegebenenfalls im Sekundärverfahren.
- Lassen Sie sich fachkundig rechtlich beraten, insbesondere wenn das Verfahren in einer Fremdsprache oder nach einer anderen Gesetzgebung als der spanischen durchgeführt wird.
Wie können wir Ihnen helfen?
En RRYP Global Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung in grenzüberschreitende Kreditforderungen, Internationale Insolvenzverfahren und komplexe Handelskonflikte.
Wir bieten einen umfassenden Service, der Folgendes umfasst:
- Überprüfung und Analyse des Insolvenzverfahrens.
- Kontakt zum Konkursverwalter und ausländischen Justizbehörden.
- Rechtzeitige Erstellung und Einreichung des Anspruchs.
- Rechtsbeistand für die Eröffnung eines Sekundärverfahrens in Spanien, wenn möglich.
Unser Ziel ist es, dass Ihr Unternehmen die maximale Wahrscheinlichkeit, die geschuldeten Beträge zurückzuerhalten, wobei wir stets konsequent, effizient und im Rahmen des europäischen Rechts handeln.
Wenn Ihr Unternehmen mit einer solchen Situation konfrontiert ist, warten Sie nicht, bis Fristen verstreichen.
Kontaktieren Sie uns für eine spezialisierte Rechtsberatung.

RRYP Global, Anwälte von Internationales Handelsrecht.
Häufig gestellte Fragen
Ja, auch wenn sich das Unternehmen in einem anderen EU-Mitgliedstaat befindet, können Sie als Gläubiger Ihre Forderung im Rahmen des dort eröffneten Insolvenzverfahrens einfordern. Es ist wichtig, die Forderung korrekt und fristgerecht anzumelden, um Ihren Anspruch auf Einziehung nicht zu verlieren.
In diesen Fällen empfiehlt es sich dringend, eine Kanzlei mit Erfahrung im internationalen Handelsrecht zu beauftragen, die mit dem Konkursverwalter kommunizieren, die Unterlagen übersetzen und sicherstellen kann, dass Ihr Anspruch gemäß den Vorschriften des jeweiligen Landes geltend gemacht wird.
Ja. Der Ort der Vertragsunterzeichnung ist nicht ausschlaggebend für die Einreichung der Forderung. Befindet sich das schuldnerische Unternehmen in Konkurs, müssen Sie die Vorschriften der Verordnung (EU) 2015/848 befolgen und die Forderung im Verfahren des Landes einreichen, in dem das Unternehmen seinen Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen hat.
Einige Länder erlauben eine verspätete Einreichung unter Auflagen, aber Es ist nie ratsam, Risiken einzugehenUm zu vermeiden, ungeschützt zu bleiben, ist schnelles Handeln entscheidend.

