Was ist eine Scheidung?
Scheidung löst das Eheband auf und erlischt die während der Ehe entstandenen Rechte und Pflichten, mit Ausnahme derjenigen, die sich auf gewöhnliche Kinder beziehen.
Der Scheidungsprozess Es kann gerichtlich beantragt und angeordnet werden, unabhängig von der Form der Ehe, auf Antrag nur eines der Ehegatten, beider Ehegatten oder eines Ehegatten mit Zustimmung des anderen, wenn die erforderlichen Voraussetzungen und Umstände erfüllt sind, wie in Artikel 86 des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Dies kann auch vor einem Notar erfolgen.
Diese Anforderungen sind die in Artikel 81 des Bürgerliches Gesetzbuch, wonach eine Trennung gerichtlich angeordnet wird, wenn minderjährige Kinder vorhanden sind, die nicht mündig sind, oder wenn erwachsene Kinder vorhanden sind, für die gerichtlich Unterhaltsmaßnahmen zugunsten der Eltern festgelegt wurden, unabhängig von der Form der Eheschließung:
- 1. Auf Antrag beider Ehegatten oder eines Ehegatten mit Zustimmung des anderen, sobald seit der Eheschließung drei Monate vergangen sind.
- 2. Auf Antrag nur eines Ehegatten nach Ablauf von drei Monaten seit der Eheschließung. Diese Frist ist für die Klageerhebung nicht erforderlich, wenn eine Gefährdung des Lebens, der körperlichen Unversehrtheit, der Freiheit, der moralischen Integrität oder der sexuellen Freiheit und Sicherheit des klagenden Ehegatten oder der gemeinsamen Kinder oder eines der Ehepartner nachgewiesen wird.
Dem Antrag muss ein begründeter Vorschlag für Maßnahmen zur Regelung der Folgen der Trennung beigefügt sein; sowie ein Vorschlag für eine Regulierungsvereinbarung gemäß Artikel 90 dieses Kodex erstellt.
Dieser Vertragsvorschlag muss Folgendes enthalten:
- El Betreuung von Kindern, die der elterlichen Sorge beider unterliegen, die Ausübung dieses Rechts und gegebenenfalls die Regelung des Umgangs und des Aufenthalts der Kinder mit dem Elternteil, der gewöhnlich nicht bei ihnen lebt.
- Falls erforderlich, das Besuchs- und Kommunikationsregime der Enkelkinder mit ihren Großeltern, wobei stets die Interessen dieser berücksichtigt werden.
- El Schicksal der Haustiere, sofern vorhanden, unter Berücksichtigung der Interessen der Familienmitglieder und des Wohlbefindens des Tieres; die Aufteilung der Zeit für Zusammenleben und Pflege, sofern erforderlich, sowie die mit der Pflege des Tieres verbundenen Pflichten.
- Die Zuschreibung von Nutzung der Wohnung und der Familieneinrichtung.
- Beitrag zu den ehelichen Ausgaben und zum Unterhalt sowie gegebenenfalls deren Aktualisierung der Grundlagen und Garantien.
- La Liquidation, gegebenenfalls, des Wirtschaftsregimes von Ehe.
- La Rente, die nach Artikel 97 Es ist angebracht, gegebenenfalls einen der Ehegatten zufriedenzustellen.
Die dem Gericht vorgelegten Vereinbarungen der Ehegatten über die Scheidung Sie werden vom Richter genehmigt, sofern sie nicht den Kindern schaden oder einem der Ehegatten ernsthaften Schaden zufügen.
Wenn sie dem Wohlbefinden der Haustiere ernsthaft schaden, ordnet die Justizbehörde die zu ergreifenden Maßnahmen unbeschadet der genehmigten Vereinbarung an.
Die Wirkungen der Auflösung der Ehe durch Scheidung treten mit der Rechtskraft des Urteils oder Beschlusses ein, der die Auflösung der Ehe erklärt, oder mit der Kundmachung der Zustimmung beider Ehegatten, die in öffentliche Urkunde vor einem Notar.
Sie wird Dritten gegenüber in gutem Glauben keinen Schaden bis zu deren Eintragung in das Personenstandsregister zufügen.
Woraus eine Scheidung besteht
Dies hängt vom gewählten Scheidungsverfahren ab. Je nach Einigkeitsgrad der Ehegatten kann es in zwei Formen unterteilt werden:
- Scheidung im gegenseitigen EinvernehmenBeide Ehegatten oder einer von ihnen mit Zustimmung des anderen reichen die Scheidung ein.
- Streitige ScheidungEiner der Ehegatten oder beide Ehegatten können die Scheidung beantragen, ohne jedoch eine Einigung über den Inhalt der Regelungsvereinbarung zu erzielen.
Scheidungsarten und deren Ablauf
Scheidung von im gegenseitigen Einvernehmen
Es ist die Option schneller, einfacher und günstiger.
Plus weniger schädlich, sowohl für die Parteien als auch für etwaige gemeinsame Kinder.
Scheidung vor Gericht
Der Familienanwalt wird den Scheidungsantrag und die Scheidungsvereinbarung entwerfen.
In diesem letzten Punkt werden, wie bereits erwähnt, die Maßnahmen zur Regelung der Scheidung, der Verhältnis zwischen den Parteien und ihren Kindern, wenn überhaupt.
Dieses wird dem zuständigen Gericht zur Genehmigung durch den Richter, Staatsanwalt oder Verwaltungsanwalt vorgelegt.
Die Parteien können sich für denselben oder jeweils einen anderen Anwalt entscheiden.
Notarielle Scheidung
In diesem Fall erstellt ein Rechtsanwalt eine Regelungsvereinbarung mit den von den Parteien getroffenen Vereinbarungen und ein Notar beurkundet diese in einer öffentlichen Urkunde.
Diese Art der Scheidung kann nur gewählt werden, wenn die Scheidung im gegenseitigen Einvernehmen, was, wenn Es gibt keine nicht mündigen minderjährigen Kinder oder Kinder mit gerichtlich eingeschränkter Geschäftsfähigkeit, die von den Eltern abhängig sind..
Streitige Scheidung
Wenn keine Einigung zwischen den Parteien erzielt wird, kann jede Partei die Einleitung eines Scheidungsverfahrens mit Hilfe eines Anwalt und Anwalt.
Dieser ist derjenige, der die vom Anwalt verfasste Klageschrift dem Gericht vorlegt.
Der andere Ehegatte, in gleicher Weise, muss auf die Forderung reagieren (20 Tage); und anschließend werden beide Parteien vor Gericht Beweise vorlegen.
Anschließend erlässt der Richter einen Beschluss, in dem er die Scheidung zulässt und die für die Scheidung geltenden Maßnahmen vereinbart.
Für die Einreichung einer Scheidung erforderliche Dokumente
Für eine Scheidung benötigen Sie in jedem Fall folgende Unterlagen:
- Trauschein.
- Geburtsurkunde der Kinder, falls vorhanden.
- Familienbuch.
- Bescheinigung über die Eintragung.
- Dokumente, die das Eigentum an Immobilien und persönlichem Eigentum belegen.
- Bankzertifikate.
Je nach Verfahrensspezifika können weitere Unterlagen erforderlich sein.
Wenn Sie Rechtsberatung benötigen, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.
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RRYP Global, Anwälte Scheidungsexperten

