Wenn ein Paar unterschiedliche Nationalitäten hat, in verschiedenen Ländern lebt oder Vermögenswerte in mehreren Rechtsordnungen besitzt, ist die Scheidung kein rein lokaler Prozess mehr.
Die häufigste Sorge ist verständlich: „Können wir uns einvernehmlich scheiden lassen, ohne gleichzeitig in mehreren Ländern vor Gericht zu stehen? “
Die Antwort lautet ja, in vielen Fällen , aber mit wichtigen Nuancen.
Eine internationale Scheidung ohne mehrere Gerichtsverfahren hängt nicht allein vom guten Willen der Ehegatten ab; sie erfordert auch eine sorgfältige Auswahl des Verfahrensortes, des anwendbaren Rechts und der Formalisierung der Vereinbarung, damit diese auch außerhalb des Landes, in dem sie unterzeichnet wurde, Wirkung entfaltet.
Was ist eine internationale Scheidung und warum tauchen mehrere Länder auf?
Von einer internationalen Scheidung spricht man, wenn ein relevantes "ausländisches Element" vorliegt: gewöhnlicher Aufenthalt in einem anderen Staat, im Ausland geschlossene Ehe, doppelte Staatsbürgerschaft, Kinder, die in einem anderen Land leben, oder internationales Vermögen.
Wenn diese Szenarien eintreten, lassen sich in der Regel drei unterschiedliche Ebenen feststellen (und diese fallen nicht immer im selben Land zusammen):
- WettbewerbWelcher Staat kann die Scheidung bearbeiten?
- Das anwendbare RechtWelche Vorschriften gelten für die Scheidung (es sind nicht immer die des Landes, in dem sich das Gericht befindet)?
- Internationale Wirksamkeit: ob die Entscheidung oder Vereinbarung in dem anderen Land, in dem das Paar lebt oder Vermögen besitzt, anerkannt und durchgesetzt wird.
In der Europäischen Union werden viele dieser Fragen durch gemeinsame Regeln koordiniert, insbesondere durch die sogenannte Brüssel-II-Verordnung über Scheidung und elterliche Verantwortung.
In welchem Land ist es ratsam, eine internationale Scheidung abzuwickeln?
Der Schlüssel zur Vermeidung paralleler Verfahren liegt in der Regel darin, sich auf ein einziges Land zu konzentrieren.
In der EU (mit Ausnahme von Dänemark) legt die Brüssel-II-Verordnung einheitliche Zuständigkeitsregeln für Scheidung, Trennung und Annullierung fest und erleichtert die Übertragung von Urteilen und bestimmten Dokumenten/Vereinbarungen zwischen den Mitgliedstaaten.
Außerhalb der EU hängt die Situation von den jeweils geltenden bilateralen Verträgen oder multilateralen Abkommen ab und, falls diese nicht verfügbar sind, von den internen Vorschriften des jeweiligen Staates.
Daher gewinnt bei Scheidungen mit Beteiligung der USA, Großbritanniens oder anderer Drittländer die Gestaltung des Verfahrens noch mehr an Bedeutung.
Wie man zwei Scheidungsverfahren gleichzeitig vermeidet
Eine der stressigsten Situationen entsteht, wenn ein Ehepartner in einem Land die Scheidung einleitet und der andere dies aus Angst oder aus strategischen Gründen in einem anderen Land tut.
Im europäischen Kontext zielen Koordinierungsregeln genau darauf ab, dieses Risiko zu verringern: Wenn ein Gericht wirksam ermächtigt ist, kann das zweite Verfahren durch Regeln der Rechtshängigkeit und Koordinierung eingeschränkt werden (es wird versucht zu verhindern, dass zwei Staaten die gleiche Angelegenheit gleichzeitig entscheiden).
Dies beseitigt zwar nicht alle Konflikte, verringert aber die Wahrscheinlichkeit einer „doppelten Scheidung“ innerhalb der EU.
In der professionellen Praxis besteht wirksame Prävention in der Regel darin, so schnell wie möglich eine einvernehmliche Scheidung im gewählten Forum auszuhandeln und einzureichen , wobei eine solide Vereinbarung getroffen werden muss.
Ist eine internationale Scheidung möglich?
Für eine einvernehmliche Scheidung reicht ein von zwei Personen unterzeichnetes Dokument nicht aus: Es bedarf einer in den beteiligten Staaten anerkannten Rechtsform .
In Spanien besteht beispielsweise die Möglichkeit der Scheidung im gegenseitigen Einvernehmen vor einem Notar, wenn keine minderjährigen Kinder ohne Volljährigkeit oder keine volljährigen Kinder vorhanden sind, für die gerichtlich Unterhaltsmaßnahmen zugunsten ihrer Eltern festgelegt wurden ; sind minderjährige Kinder vorhanden, muss es sich um ein gerichtliches Verfahren handeln.
In beiden Fällen ist die Vereinbarung (die Regulierungsvereinbarung oder ein gleichwertiges Dokument) der Kern des Verfahrens, ihre internationale Übertragbarkeit hängt jedoch davon ab, wie sie sich in europäische Instrumente oder anwendbare Übereinkommen einfügt.
Darüber hinaus fördert die europäische Rechtskultur die gütliche Beilegung von Streitigkeiten : Die spanischen Mediationsvorschriften beschreiben die Mediation als einen Prozess mit einem neutralen Experten, der eine von den Parteien selbst getroffene Vereinbarung herbeiführt.
Bei internationalen Scheidungen kann Mediation (oder die sogenannte „kollaborative Scheidung“) besonders hilfreich sein, um in Ruhe eine Einigung über heikle Fragen zu erzielen und das Risiko eines Zuständigkeitskrieges zu verringern.
Internationale Scheidungsanwälte in Spanien
Internationale Scheidungen mit hohem Vermögenswert erfordern von Anfang an eine präzise rechtliche Planung. Unsere Kanzlei bearbeitet eine begrenzte Anzahl komplexer Fälle.
Scheidung, Kinder, Renten und Vermögen
Hier liegt einer der Punkte, der die größte Verwirrung stiftet: Eine internationale Scheidung „ohne Gerichtsverfahren“ bedeutet nicht, dass es nur eine einzige Akte gibt.
Es gibt oft vier verwandte Themenbereiche, aber mit jeweils eigenen Regeln.
Falls Kinder vorhanden sind: Sorgerecht, Besuchsrecht und elterliche Entscheidungen
Wenn minderjährige Kinder betroffen sind, besteht das Ziel nicht nur in der Auflösung der Ehe, sondern auch in der Sicherstellung eines stabilen Rahmens elterlicher Verantwortung.
- In der EU regelt die Brüssel-II-Verordnung auch die elterliche Verantwortung mit einer internationalen Komponente.
- Außerhalb der EU (und manchmal auch innerhalb, ergänzend dazu) wird Folgendes wichtig: Haager Übereinkommen von 1996, das sich mit Zuständigkeit, anwendbarem Recht und der Anerkennung von Kinderschutzmaßnahmen befasst.
Besteht die Gefahr einer widerrechtlichen Verschleppung oder Zurückhaltung des Kindes, greift das Haager Übereinkommen von 1980 über internationale Kindesentführung , das auf die unverzügliche Rückführung in den Staat des gewöhnlichen Aufenthalts abzielt.
Unterhalt und andere finanzielle Vorteile
Für Unterhaltsverpflichtungen (zum Beispiel Kindesunterhalt oder gegebenenfalls Unterhalt zwischen Ex-Ehepartnern) gibt es einen eigenen europäischen Rahmen.
Die Verordnung (EG) Nr. 4/2009 konzentriert sich auf Wettbewerb, Anerkennung und Zusammenarbeit in Lebensmittelangelegenheiten und wird durch das Haager Protokoll von 2007 über das anwendbare Recht unterstützt, das für die teilnehmenden/gebundenen Mitgliedstaaten (in der Praxis in der EU alle außer Dänemark) verbindlich ist.
Vermögensverteilung
Eine Scheidung kann zwar in einem Land abgewickelt werden, doch die Regelungen zum ehelichen Güterstand (und zur Aufteilung des Vermögens) erfordern unter Umständen besondere Bestimmungen, insbesondere wenn sich Vermögen in einem anderen Staat befindet.
In der EU schafft die Verordnung (EU) 2016/1103 einen Rahmen für eheliche Güterstände mit grenzüberschreitenden Auswirkungen, der seit dem 29. Januar 2019 gilt, und erleichtert die Verbreitung authentischer Entscheidungen und Urkunden in den teilnehmenden Staaten.
Wahl des anwendbaren Rechts
Bei manchen internationalen Scheidungen reicht es nicht aus, das Land zu wählen; es ist auch wichtig, das anwendbare Recht zu wählen.
Im Bereich der verstärkten europäischen Zusammenarbeit erlaubt die Verordnung (EU) 1259/2010 (Rom III) den Ehegatten in bestimmten Fällen, sich auf das für die Scheidung anwendbare Recht zu einigen, und zwar innerhalb der in der Verordnung selbst vorgesehenen Möglichkeiten.
Dies kann Unsicherheiten und Diskussionen reduzieren, muss aber sorgfältig erfolgen: Ein schlecht formulierter Rechtsvertrag erzielt möglicherweise nicht den erwarteten Effekt.
Ist es also möglich, eine internationale Scheidung zu vereinbaren, ohne in mehreren Ländern vor Gericht zu stehen?
Realistisch betrachtet: ja , wenn eine wesentliche Bedingung erfüllt ist:
Die Vereinbarung ist in einen rechtswirksamen Titel im gewählten Staat umzuwandeln, der auch in den anderen Staaten hinreichend anerkannt wird.
In der EU wird dieses Ziel durch die regulatorische Architektur (Brüssel II ter, Lebensmittel- und Wirtschaftsregime) erheblich erleichtert.
Das größte Risiko, in mehreren Ländern zu landen, besteht, wenn:
- Es gibt Minderjährige und Meinungsverschiedenheiten.
- Es gibt ein komplexes Erbe, das sich über verschiedene Rechtsordnungen erstreckt.
- Einer der relevanten Staaten liegt außerhalb der EU und erkennt ausländische Dokumente nicht ohne Weiteres an.
- Das Abkommen wurde ohne die vorgeschriebene Form unterzeichnet (ohne Homologation oder ohne Einordnung in den entsprechenden Anerkennungsmechanismus).
Internationale Scheidungsanwälte in Spanien
Internationale Scheidungen mit hohem Vermögenswert erfordern von Anfang an eine präzise rechtliche Planung. Unsere Kanzlei bearbeitet eine begrenzte Anzahl komplexer Fälle.
Fazit
Eine internationale Scheidung im gegenseitigen Einvernehmen kann die Belastung vermeiden, in parallelen Verfahren in mehreren Ländern verwickelt zu sein, sollte aber nicht als bloße Formalität betrachtet werden.
Damit das Abkommen wirklich nützlich ist, ist es unerlässlich , das richtige Land für seine Formalisierung auszuwählen, den Pakt präzise auszuarbeiten und ihm die entsprechende Rechtsform zu geben, damit er im Ausland anerkannt und gegebenenfalls durchgesetzt werden kann.
Die gute Nachricht ist, dass insbesondere innerhalb der Europäischen Union der Rechtsrahmen so gestaltet ist, dass eine ordnungsgemäß ausgearbeitete Entschließung oder Vereinbarung auch in anderen Mitgliedstaaten Wirkung entfalten kann.
Daher ist es in solchen Fällen in der Regel ratsam, bei der Ausarbeitung der Vereinbarung auf spezialisierte Rechtsberatung im Familienrecht und im internationalen Privatrecht zurückzugreifen und deren praktische Anwendung von Anfang an zu planen: wo die Kinder wohnen werden, in welchem Land sich die Vermögenswerte befinden und wo die Vereinbarung erfüllt werden muss, sei es eine Rente oder eine andere Verpflichtung.
FAQ: Häufig gestellte Fragen zur internationalen Scheidung ohne Gerichtsverfahren
Ja, wenn Spanien aufgrund von Kriterien wie gewöhnlichem Aufenthalt oder Staatsangehörigkeit (in der EU gemäß Brüssel II ter) als zuständig angesehen wird.
Es mag funktionieren, aber es hängt vom Land und dem Anerkennungssystem ab; in Spanien ist es vor einem Notar nur möglich, wenn es keine nicht emanzipierten minderjährigen Kinder oder keine volljährigen Kinder gibt, für die gerichtlich festgelegte Unterhaltsmaßnahmen den Eltern zugerechnet werden.
In einigen Fällen innerhalb der EU ja: Rom III ermöglicht eine Vereinbarung über das anwendbare Recht bei bestimmten Optionen.
In der EU wird es üblicherweise mit vereinfachten Verfahren anerkannt; außerhalb der EU hängt es von den Übereinkommen (z. B. Den Haag 1996) und dem jeweiligen Land ab.
Manchmal, aber nicht immer: Für Essen und Eigentum gelten eigene Regeln, die gegebenenfalls in dem Land durchgesetzt werden müssen, in dem sich das Eigentum befindet oder in dem das Kind lebt.

RRYP Global, internationale Scheidungsanwälte.
