
RRYP Global vertritt ausländische Unternehmen, Marken, Digitalunternehmen und internationale Marktteilnehmer mit Präsenz auf dem spanischen Markt in Wettbewerbsstreitigkeiten in Spanien. Die Kanzlei greift ein, wenn deren Marktposition durch Täuschung, Irreführung, Rufschädigung, unlautere Nachahmung, Greenwashing , Kundenabwerbung oder unlautere Ausnutzung des Rufs anderer beeinträchtigt wird.
Wenn Sie ein Problem des internationalen unlauteren Wettbewerbs in Spanien ansprechen möchten, finden Sie hier die Möglichkeiten, RRYP Global zu kontaktieren.
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Die Reaktion kann je nach Sachlage und Marktstellung des Mandanten aus Forderungen, Unterlassungsklagen, dringenden Vorsichtsmaßnahmen, Handelsklagen und Schadensersatz bestehen.
Die Beweisführung muss das unlautere Verhalten, dessen Auswirkungen in Spanien und den dadurch verursachten Schaden für die Wettbewerbsposition des Mandanten eindeutig belegen. In internationalen Fällen ist es zudem wichtig, die auf dem spanischen Markt durchgeführten Aktivitäten, die Struktur des beteiligten Unternehmens und die kommerzielle oder digitale Nachverfolgbarkeit des Verhaltens zu rekonstruieren.
Im ersten Schritt gilt es, zwischen einer gewöhnlichen Handelsstreitigkeit und einem tatsächlich unlauteren Geschäftsgebaren zu unterscheiden. Wir analysieren, ob unzulässige Kundenansprache, Missbrauch von Informationen, Abwerbung von Kunden, Verwechslungsgefahr, Nachahmung, Herabwürdigung oder unrechtmäßige Ausnutzung von Geschäftsbemühungen vorliegt.
E-Mails, Angebote, Datenbanken, Zugriffsprotokolle, Verträge, Kommunikationen, Kampagnen, Domains und Geschäftstransaktionen können allesamt entscheidend sein. Vor der Einreichung einer Klage ist es unerlässlich zu wissen, was bewiesen werden kann und welche Beweise fehlen.
In profitablen Unternehmen beschränkt sich der Schaden nicht auf einen einzelnen Verkauf. Er kann den Verlust eines strategischen Kunden, eines Vertriebsnetzes, einer Marktchance oder eines über Jahre aufgebauten Wettbewerbsvorteils umfassen.
Kundenlisten, Geschäftsbedingungen, Margen, Lieferanten, Preise, Prozesse, Kontakte und Markteintrittsstrategien in Spanien können von unschätzbarem Wert sein. Werden diese Daten missbräuchlich verwendet, ist es unerlässlich zu analysieren, wie sie geschützt werden können.
Viele unfaire Praktiken haben ihren Ursprung in den eigenen Reihen: ein Partner, der ausscheidet, ein Manager, der das Unternehmen verlässt, ein Vertriebspartner, der das Portfolio nutzt, ein Agent, der Kunden abwirbt, oder ein Lieferant, der das Geschäftsmodell kopiert.
Auch wenn das betroffene Unternehmen aus dem Ausland stammt, kann Spanien relevant sein, wenn sich Kunden, Tochtergesellschaften, Vertriebspartner, Wettbewerber, Kampagnen, Mitarbeiter, Verträge oder Beweismittel hier befinden.
Bei unlauterem Wettbewerb kann es zu spät sein, auf ein Gerichtsurteil zu warten. Setzt sich das Verhalten fort, kann es notwendig sein, eine Unterlassungsverfügung, die Entfernung von Inhalten, ein Verbot der Informationsnutzung oder die Sicherung von Beweismitteln zu beantragen.
Es genügt nicht, zu sagen, dass das Verhalten schädlich ist. Es ist notwendig, den Kundenverlust, die abgewanderten Aufträge, die entgangene Gewinnspanne, die veruntreuten Investitionen, die Bereicherung der Konkurrenz oder den nachweisbaren Reputationsschaden zu beziffern.
Wir arbeiten mit ausländischen Unternehmen, Partnern, Investoren und privaten Gruppen zusammen, die ein profitables Geschäft in Spanien gegen Verhaltensweisen verteidigen müssen, die Kunden, Informationen, Vertrieb, Reputation oder Marktposition beeinträchtigen.
Wir analysieren die tatsächlichen Auswirkungen: Kunden, Margen, Vertriebsnetz, Distributoren, interne Informationen, Marktpositionierung und strategische Verträge. Die Strategie basiert auf den wirtschaftlichen Folgen, nicht auf allgemeinen Beschwerden.

Wir prüfen, ob es angemessen ist, Forderungen zu stellen, zu verhandeln, Schutzmaßnahmen zu beantragen, zu klagen oder Schadensersatz geltend zu machen. Die Entscheidung hängt vom eigentlichen Ziel ab: das Fehlverhalten zu unterbinden, Informationen zu schützen, Kunden zurückzugewinnen, die Nutzung von Betriebsvermögen zu verhindern oder Verluste zu beziffern.

Wir greifen ein, wenn das betroffene Unternehmen ausländisch ist, die Handlungen, Kunden, Tochtergesellschaften, Vertriebspartner, Wettbewerber, Beweismittel oder Auswirkungen jedoch mit Spanien in Verbindung stehen. Wir ordnen lokale Maßnahmen an, ohne den Fall vom globalen Konflikt abzukoppeln.


Wir haben von Spanien aus an Themen gearbeitet, die Länder wie Mauretanien, Indonesien, Vanuatu, die USA, Argentinien, Kuba, Panama, Schweden, die Schweiz, Großbritannien, Frankreich, Portugal, Italien, Belgien und Deutschland betreffen.
Bei unlauterem Wettbewerb bedeutet schnelles Handeln nicht planloses Vorgehen. Bevor man formelle Abmahnungen stellt, Klage erhebt oder einstweilige Maßnahmen beantragt, ist es unerlässlich zu verstehen, welcher Vorteil erlangt wurde, welche Informationen genutzt wurden, welche Kunden oder Verträge abgeworben wurden und welche Beweise den Anspruch in Spanien stützen.

Wir haben folgende Verhaltensweisen festgestellt: Abwerben von Kunden, Verwendung vertraulicher Informationen, Umleitung von Verträgen, Nachahmung, Verunglimpfung, Verwechslung oder Missbrauch einer Geschäftsbeziehung.
Wir haben die Beteiligung von Wettbewerbern, ehemaligen Partnern, Mitarbeitern, Managern, Lieferanten, Vertriebspartnern, verbundenen Unternehmen oder Dritten geprüft, die das Verhalten möglicherweise ermöglicht haben.
Wir organisieren E-Mails, Verträge, Angebote, Datenbanken, Rechnungen, Zugriffsrechte, Kommunikationsvorgänge, Domains, Kampagnen, soziale Medien und interne Dokumentationen.
Wir beziffern Kundenverluste, abgewanderte Verträge, Margenverluste, entgangene Kapitalrenditen, Bereicherung der Wettbewerber und nachweisbare Reputationsschäden.
Wir legen Wert auf Vorsichtsmaßnahmen, um das Verhalten zu unterbinden, die Nutzung von Informationen zu verhindern, Inhalte zu entfernen, Beweismittel zu sichern oder zu verhindern, dass sich der Vorteil verfestigt.
Wir prüfen, ob es angebracht ist, einen Antrag, eine Verhandlung, eine Klage, einstweilige Maßnahmen, eine Schadensersatzforderung, eine vertragliche Klage oder ein Strafverfahren einzuleiten, wenn ausreichende Beweise vorliegen.
Wenn es Kunden, Verträge, Unternehmen oder Tests in mehreren Ländern gibt, organisieren wir die Maßnahmen in Spanien im Rahmen der globalen Strategie.
Wir übernehmen die rechtlichen Schritte, überwachen die Fristen und passen die Strategie an, wenn das Fehlverhalten anhält oder sich Unternehmen, Vertriebskanal oder Gerichtsbarkeit ändern.
Unser Team vereint Expertise im internationalen Recht mit der Fähigkeit, Mandanten vor spanischen Gerichten zu vertreten. Wir wissen, dass jede Geschäftsangelegenheit mit grenzüberschreitenden Auswirkungen eine durchdachte Rechtsstrategie, die Achtung der jeweiligen nationalen Rechtsordnung und ein sensibles Konfliktmanagement erfordert.

Geschäftsführender Gesellschafter | Rechtsabteilung | Rechtsanwalt Nr. 137007 der Illustren Anwaltskammer Madrid
Unsere Mission ist es, hochqualifizierte internationale Rechtsberatung und -vertretung vor spanischen Gerichten anzubieten und komplexe Konflikte zwischen verschiedenen Gerichtsbarkeiten strategisch, agil und unter maximalem Schutz der Interessen unserer Mandanten zu lösen.
Mar Gamez
Die Praxisgruppe von RRYP Global wird von Mar Gámez geleitet, einer auf Internationales Privatrecht spezialisierten Anwältin . Sie ist Professorin für Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Loyola University. Sie besitzt einen Abschluss in Rechtswissenschaften und Internationalen Beziehungen sowie einen LL.M. in Internationalem Wirtschaftsrecht, Vertragsrecht und Internationalen Beziehungen vom ISDE. Darüber hinaus ist sie als internationale Analystin tätig und hat bereits in renommierten Medien wie La Sexta Beiträge veröffentlicht.
RRYP Global arbeitet mit einer präzisen Projektdefinition. Bevor ein Projekt angenommen wird, legt das Unternehmen dessen Struktur, Umfang und den Rahmen fest, in dem es angegangen werden soll, sodass der Kunde genau weiß, was, warum und zu welchen Bedingungen getan wird.
Der Erstkontakt ermöglicht es uns, die ersten Informationen zu ordnen, den Sachverhalt zu verstehen und zu bestätigen, ob er mit der Praxis von RRYP Global übereinstimmt.
Vom ersten Kontakt an wird Ihr Fall von einem Partner der Kanzlei analysiert und bearbeitet. Sie haben von Anfang an einen klaren und verantwortlichen Ansprechpartner.
Der Fall ist in spezifische rechtliche Phasen unterteilt. In jeder Phase erfahren Sie, was getan wird, warum es getan wird und wie die nächsten Schritte aussehen.
Wir von RRYP Global sind internationale Rechtsanwälte und wurden bereits von verschiedenen Medien zu unserer Expertise interviewt. Wir sind regelmäßig in der nationalen und internationalen Presse präsent. Darüber hinaus halten wir regelmäßig Vorträge im Bereich des internationalen Rechts und sind Mitglieder mehrerer Wirtschaftsverbände.
Unlauterer Wettbewerb ist ein gegen Treu und Glauben verstoßendes Geschäftsgebaren, das den Wettbewerb auf dem Markt unzulässig verzerrt und anderen Marktteilnehmern oder Verbrauchern schadet. Er kann sich unter anderem durch Täuschung, Verwirrung, unlautere Nachahmung, Rufschädigung, Greenwashing oder unzulässige Ausnutzung des Rufs anderer äußern.
Ja. Ein ausländisches Unternehmen kann in Spanien wegen unlauteren Wettbewerbs klagen, wenn das Verhalten den spanischen Markt beeinträchtigt oder seinen Kundenstamm, seinen Ruf oder seine Geschäftstätigkeit hier schädigt.
Nein. Bei internationalem unlauterem Wettbewerb kommt es nicht auf die Nationalität des Betreibers an, sondern darauf, ob das Verhalten Auswirkungen in Spanien hat oder den Wettbewerb hier verändert.
Ein Verstoß gegen den Wettbewerbsrechtsprechung kann in Spanien auch dann vorliegen, wenn er im Internet, im E-Commerce oder über digitale Kanäle stattfindet, sofern das Verhalten den spanischen Markt, die Kundengewinnung oder die Positionierung des Unternehmens in Spanien beeinträchtigt.
Aufnahmen von Kampagnen oder Inhalten, Vergleiche zwischen Angeboten, Marken- oder Handelsnamensregistrierungen, Marktberichte, Geschäftsdokumente und alle Elemente, die es ermöglichen, das unlautere Verhalten und seine Auswirkungen in Spanien zu rekonstruieren, sind in der Regel wichtig.
Unlauterer Wettbewerb schützt das ordnungsgemäße Funktionieren des Marktes vor unlauterem Verhalten. Geistiges Eigentum schützt ausschließliche Rechte an Werken, Zeichen oder Schöpfungen. In manchen Fällen können beide Ansätze nebeneinander bestehen.
Wenn Ihr Unternehmen in Spanien tätig ist und rechtliche Schritte gegen unlauteres Wettbewerbsverhalten benötigt, finden Sie hier die Kontaktmöglichkeiten zu RRYP Global.