Die Person wurde in Spanien festgenommen.
Das Vorliegen eines Europäischen Haftbefehls kann die sofortige Auslieferung des Beschuldigten an das nationale Gericht zur Folge haben. Diese Strategie muss von Beginn des Verfahrens an vorbereitet werden.
Verteidigung von Personen in Spanien, die von einem anderen EU-Mitgliedstaat mittels eines Europäischen Haftbefehls gesucht werden. Vertretung vor dem spanischen Nationalgericht, Einspruch gegen die Auslieferung, Ausschlussverfahren, Rechtsmittel und strategische Abstimmung mit Anwälten des ausstellenden Staates.
Ein Europäischer Haftbefehl kann die Freiheit der gesuchten Person unmittelbar beeinträchtigen und erfordert die Koordinierung zweier unterschiedlicher Dimensionen in kürzester Zeit: das Auslieferungsverfahren in Spanien und das laufende Verfahren im ausstellenden Staat.
RRYP Global interveniert in EAH-Verfahren mit Bezug zu Spanien, sowohl direkt für die gesuchte Person als auch in Abstimmung mit Anwälten, die bereits die Strafverteidigung in einem anderen Mitgliedstaat leiten.
Das Vorliegen eines Europäischen Haftbefehls kann die sofortige Auslieferung des Beschuldigten an das nationale Gericht zur Folge haben. Diese Strategie muss von Beginn des Verfahrens an vorbereitet werden.
Die Kenntnis des Vorliegens der Anordnung ermöglicht eine Analyse ihres Inhalts, des ausländischen Anlasses und der rechtlichen Strategie vor einer möglichen Verhaftung in Spanien.
Es muss analysiert werden, ob Gründe für eine Ablehnung, Bedingungen oder andere rechtlich relevante Umstände vorliegen, die für die in Spanien zu treffende Entscheidung relevant sind.
Die persönliche Situation des Beschuldigten wird im Laufe des Verfahrens entschieden und kann zu einer vorläufigen Inhaftierung oder einer vorläufigen Freilassung unter Einhaltung von Sicherheitsmaßnahmen führen.
Die spanische Strategie könnte von Informationen, Urteilen und Maßnahmen im Ausstellungsstaat abhängen. Eine Koordination zwischen beiden Teams ist unerlässlich.
RRYP Global kann den spanischen Teil des Verfahrens übernehmen und als spanischer Rechtsbeistand an der Seite des Teams arbeiten, das die Verteidigung im ausstellenden Staat leitet.
Der Umfang hängt vom Verfahrenszeitpunkt, dem Inhalt der Anordnung, der Stellung der gesuchten Person und dem im ausstellenden Staat anhängigen Strafverfahren ab.
Analyse der OECD, der Verfahrenssituation, der verfügbaren Dokumentation und Vorbereitung der ersten Klagepunkte vor dem Nationalen Gerichtshof.
Analyse der Ablehnungsgründe, Bedingungen, Garantien und sonstigen Umstände, die für die Lieferentscheidung relevant sind.
Verteidigung der Position des Angeklagten hinsichtlich der vorläufigen Inhaftierung, der vorläufigen Freilassung und der Maßnahmen zur Sicherstellung seiner Verfügbarkeit.
Identifizierung von Informationen, Dokumenten und Sachverhalten seitens des ausstellenden Staates, die für die Entscheidung über die Zustellung relevant sein könnten.
Vorbereitung von Ressourcen und gegebenenfalls Einleitung von Verfahrensmaßnahmen im Zusammenhang mit den im Rahmen des OEDE-Verfahrens getroffenen Entscheidungen.
Ich arbeite mit ausländischen Anwälten zusammen, um die in Spanien entwickelte Verteidigung mit dem im Ausstellungsland bestehenden Strafverfahren zu verknüpfen.
RRYP Global war an OEDE-Verfahren beteiligt, die eine Kombination aus Rechtsverteidigung in Spanien, Berufungsverfahren und rechtlicher Koordination mit Fachleuten aus anderen Gerichtsbarkeiten erforderten.
In einem Verfahren nach einem Europäischen Haftbefehl focht die Verteidigung die Anordnung der Auslieferung an. Das nationale Gericht gab der Klage statt, hob die Anordnung auf und ordnete die Rückverweisung des Falles zur erneuten Verhandlung an.
Beispielausgabe ansehen →Vorbereitung von Einsprüchen, Rechtsbehelfen und verfahrensrechtlichen Schritten im Zusammenhang mit der Zustellungsentscheidung.
Abstimmung der spanischen Strategie mit Fachleuten, die an dem Strafverfahren des ausstellenden Staates beteiligt sind.
Intervention bei Verfahrensstörungen und dringenden Maßnahmen, die während der Bearbeitung der OEDE in Spanien auftreten.
Gesetz 23/2014 legt fest, dass der Europäische Haftbefehl dringlich bearbeitet und vollstreckt wird. Die Verteidigung muss sich auf ein Verfahren einstellen, in dem bestimmte Entscheidungen innerhalb besonders kurzer Fristen getroffen werden müssen.
Wird eine Person in Spanien aufgrund eines Europäischen Haftbefehls festgenommen, muss sie innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist dem Zentralen Untersuchungsrichter des Nationalen Gerichts vorgeführt werden.
Die angeklagte Person muss über die Anordnung, ihre Rechte und die Möglichkeit, auch im ausstellenden Staat einen Rechtsanwalt zur Unterstützung der in Spanien durchgeführten Verteidigung zu bestellen, informiert werden.
In der Anhörung wird geprüft, ob die gesuchte Person der Auslieferung zustimmt. Verweigert sie die Zustimmung, wird im Verfahren weiter entschieden, ob der Europäische Haftbefehl vollstreckt wird.
Wenn keine Einwilligung vorliegt, können die Gründe für die Verweigerung oder die Bedingungen erörtert und gegebenenfalls die zugelassenen Beweismittel herangezogen werden.
Im Rahmen des Verfahrens wird entschieden, ob eine vorläufige Inhaftierung, eine vorläufige Freilassung oder andere Vorsichtsmaßnahmen, die die Verfügbarkeit des Beschuldigten gewährleisten sollen, angemessen sind.
Die Entscheidung über die Lieferung kann, je nach den Umständen und der getroffenen Entscheidung, die gesetzlich vorgesehenen Rechtsmittelwege eröffnen.
Der Europäische Haftbefehl (EHB) ist keine gewöhnliche Auslieferung. Er ist ein Instrument der gegenseitigen Anerkennung zwischen den Justizbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und unterliegt einem eigenen Rechtsrahmen.
Es etabliert das europäische System der Übergabe zwischen Justizbehörden auf der Grundlage des Prinzips der gegenseitigen Anerkennung.
Standard konsultieren →In Spanien regelt es die gegenseitige Anerkennung von Strafurteilen in der Europäischen Union und widmet seinen Titel II dem Europäischen Haftbefehl.
Siehe Gesetz 23/2014 →Die zuständige Justizbehörde für die Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls in Spanien ist der Zentrale Untersuchungsrichter des Nationalen Gerichtshofs.
Die Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls erfordert eine Analyse des Systems der gegenseitigen Anerkennung sowie der im jeweiligen Fall geltenden Rechte und Garantien.
Die Rechtmäßigkeit eines Auslieferungsersuchens kann nicht abstrakt beurteilt werden. Der konkrete Erlass, der Zweck des Ersuchens, die Straftat, das ausländische Urteil, die Situation der gesuchten Person, die verfahrensrechtlichen Umstände und etwaige Ablehnungsgründe oder -bedingungen müssen eingehend geprüft werden.
Ein europäischer Haftbefehl verbindet zwangsläufig zwei Rechtsordnungen. RRYP Global kann die Verteidigung in Spanien übernehmen und gleichzeitig die direkte Koordination mit dem Team im ausländischen Fall aufrechterhalten.
RRYP steuert die Strategie und die Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Durchführungsverfahren der OEDE in Spanien.
Der ausländische Anwalt kann den Verfahrenskontext und die in der Gerichtsbarkeit, die die Anordnung erlassen hat, ergriffenen Maßnahmen darlegen.
Beide Teams können auf der gleichen Zeitleiste, Dokumentation und Strategie arbeiten, um uneindeutige Entscheidungen zwischen den beiden Zuständigkeitsbereichen zu vermeiden.
Rechtliche Beratung, Prozessführung, internationale Koordination, Kundenbetreuung und operative Verfahrensleitung.

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Das Verfahren erfordert eine schnelle Feststellung darüber, was in Spanien geschieht, was im ausstellenden Staat geschieht und welche Entscheidungen in den jeweiligen Rechtsordnungen getroffen werden müssen.
Inhaftierung, Freilassung, Justizbehörde, Fristen und Status der OEDE.
Ordnung, Zweck, ausländische Ursache, Garantien und relevante Umstände.
Einwilligung oder Widerspruch, persönliche Situation, Beweise, Anschuldigungen und Ressourcen.
Kommunikation mit ausländischen Anwälten, Dokumentation, Verfahrensinformationen und gemeinsame Strategie.
Aufgrund der zeitlichen Abläufe und der Folgen einer OEDE ist es ratsam, das jeweilige Verfahren von seinen frühesten Stadien an zu analysieren.
Es handelt sich um eine gerichtliche Entscheidung eines Mitgliedstaats der Europäischen Union, mit der ein anderer Mitgliedstaat ersucht wird, eine Person zum Zwecke der Strafverfolgung oder der Vollstreckung bestimmter Urteile oder Maßnahmen, die einen Freiheitsentzug beinhalten, festzunehmen und auszuliefern.
Die in Spanien für die Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls zuständige Justizbehörde ist in der Regel der Zentrale Untersuchungsrichter des Nationalen Gerichts. Besondere Regelungen gelten, wenn es sich bei der gesuchten Person um eine minderjährige Person handelt.
Gesetz 23/2014 sieht ein beschleunigtes Verfahren vor und setzt unterschiedliche Fristen, je nachdem, ob die Zustimmung zur Auslieferung vorliegt und welche Umstände den Einzelfall betreffen. Daher muss der Zeitablauf ab dem Zeitpunkt der Festnahme oder der Kenntnis des Haftbefehls analysiert werden.
Ja, eine Annahmeverweigerung ist möglich. In diesem Fall muss geprüft werden, ob Gründe für eine Verweigerung, Bedingungen oder andere rechtlich relevante Umstände gemäß den geltenden Vorschriften vorliegen.
Nicht unbedingt. Während des Verfahrens kann das Gericht die vorläufige Inhaftierung oder die vorläufige Freilassung unter Einhaltung der im Einzelfall erforderlichen und verhältnismäßigen Vorsichtsmaßnahmen anordnen.
Nein. Der Europäische Haftbefehl (EHB) ist ein Mechanismus der justiziellen Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, der auf gegenseitiger Anerkennung beruht. Die Auslieferung unterliegt einem anderen Rechtsrahmen.
Die Verteidigung in einem Vollstreckungsverfahren in Spanien erfordert anwaltliche Vertretung in Spanien. Darüber hinaus sieht das Regime des Europäischen Haftbefehls (EHB) selbst die Koordinierung mit einem Anwalt im Ausstellungsstaat vor, dessen Aufgabe darin bestehen kann, die Verteidigung im Vollstreckungsstaat zu unterstützen.
Ja. RRYP Global kann den spanischen Teil des Verfahrens übernehmen und sich direkt mit dem Anwalt oder der Kanzlei abstimmen, die den Mandanten in dem Staat vertritt, der den Europäischen Haftbefehl ausgestellt hat.
Das Berufungsverfahren hängt von der getroffenen Entscheidung und dem Verfahrensstand ab. Liegt keine Zustimmung zur Auslieferung vor, sieht Gesetz 23/2014 die Möglichkeit vor, gegen die nach der Anhörung ergangene Entscheidung gemäß den gesetzlich vorgeschriebenen Fristen Berufung einzulegen.
Ja. Obwohl die Vollstreckung des Europäischen Haftbefehls in die Zuständigkeit des spanischen Nationalgerichts fällt, kann die Festnahme der gesuchten Person überall in Spanien erfolgen. RRYP Global bearbeitet Fälle mit Bezug zu verschiedenen spanischen Städten und Gerichtsbarkeiten.
Inhalte, die für die Praxisgruppe Internationales Strafrecht und justizielle Zusammenarbeit von RRYP Global entwickelt wurden.
Die auf dieser Seite enthaltenen Informationen sind allgemeiner Natur und ersetzen nicht die individuelle Analyse des Beschlusses, des Strafverfahrens, des ausstellenden Staates, des Verfahrensstatus der gesuchten Person, der anwendbaren Garantien und der Umstände des jeweiligen Verfahrens.
Rechtlicher Bezugsrahmen: Rahmenbeschluss 2002/584/JI des Rates vom 13. Juni 2002 über den Europäischen Haftbefehl und die Auslieferungsverfahren zwischen den Mitgliedstaaten; Gesetz 23/2014 vom 20. November über die gegenseitige Anerkennung von Strafurteilen in der Europäischen Union; und andere europäische, verfassungsrechtliche und verfahrensrechtliche Vorschriften, die auf den konkreten Fall anwendbar sind.
Bei Vorliegen eines Europäischen Haftbefehls ermöglicht die erste Beurteilung die Festlegung der Verfahrenssituation, des ausstellenden Staates, des Zwecks der Beschwerde und der in Spanien gegebenenfalls erforderlichen Maßnahmen.
Im Falle einer Verhaftung, eines bevorstehenden Gerichtstermins oder anderer Umstände, die ein sofortiges Handeln erfordern, muss dies bei der Kontaktaufnahme mit der Kanzlei ausdrücklich angegeben werden.
Das erste Treffen bedeutet nicht automatisch die Annahme des Mandats. Sollte RRYP Global die Verteidigung übernehmen können, werden Umfang der Intervention, Gebühren und dringende Maßnahmen vor Beginn des Mandats festgelegt.
Sprechen Sie das Thema anEin Europäischer Haftbefehl (EAW) kann Verbindungen zu Strafverfahren, Vermögenswerten, Ermittlungen und gerichtlichen Maßnahmen herstellen, die gleichzeitig in mehr als einem Staat stattfinden.
Betrug, Wirtschaftsermittlungen, Vermögenswerte und Strafverfahren mit Verbindungen zwischen mehreren Gerichtsbarkeiten.
Siehe Internationales Strafrecht →Leitung und Koordinierung von Angelegenheiten, in denen Spanien mit Verfahren, Personen oder Fachleuten aus anderen Rechtsordnungen interagiert.
Siehe internationale Praxis →Analyse des internationalen Privatrechts, des Rechtsvergleichs, der justiziellen Zusammenarbeit und grenzüberschreitender Rechtsstreitigkeiten.
Rechtsinformationen entdecken →Wenn ein Europäischer Haftbefehl vorliegt, sollten die Verteidigung in Spanien und das Strafverfahren im ausstellenden Staat nicht als zwei voneinander unabhängige Verfahren geführt werden.