Anwälte, die sich auf internationale Kindesentführungen in Spanien spezialisiert haben

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Internationale Kindesentführung: Wiedergutmachung und Verteidigung in Spanien

RRYP Global interveniert in diesen Verfahren vor den spanischen Gerichten, sowohl bei Anträgen auf Rückführung als auch bei der Verteidigung gegen solche Anträge, wenn ein Elternteil das Kind außerhalb seines gewöhnlichen Aufenthaltslandes verbracht oder dort zurückgehalten hat, wenn ein dringendes Eingreifen erforderlich ist, um diese Verbringung zu verhindern oder um eine rechtlich geschützte Position in Spanien aufrechtzuerhalten.

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Sofortige Reaktion auf einen internationalen Diebstahl

RRYP Global interveniert von Anfang an vor den spanischen Gerichten und ordnet eine schnelle rechtliche Reaktion an.

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Juristische Erfahrung im Bereich internationaler Kindesentführung

Diese Verfahren erfordern die Bearbeitung von Fragen des gewöhnlichen Aufenthalts, der internationalen Kompetenz und der Verfahrensstrategie mit einem spezifischen Ansatz.

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Technische Verteidigung sowohl im Restitutions- als auch im Widerspruchsverfahren

RRYP Global erarbeitet eine starke juristische Position, sowohl um die Rückführung des Kindes zu beantragen als auch um sich dagegen zu wehren.

Eine Mutter mit zwei Kindern beobachtet vom Flughafen aus ein Flugzeug – eine Szene, die mit internationaler Kindesentführung in Verbindung gebracht wird.

Weitere Kontaktdaten

Wenn Sie in Spanien einen Fall internationaler Kindesentführung aufwerfen müssen, sei es, um die Rückführung des Kindes zu beantragen, dringende Maßnahmen zu erwirken oder sich gegen den Vorwurf der widerrechtlichen Verbringung oder Zurückhaltung zu verteidigen, finden Sie hier die Möglichkeiten, RRYP Global zu kontaktieren.

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Was ist internationale Kindesentführung?

Internationale Kindesentführung ist die einseitige Verbringung oder das Zurückhalten eines Kindes in einem anderen Staat als dem seines gewöhnlichen Aufenthalts durch einen der Elternteile oder eine andere Person, ohne Zustimmung des Inhabers des Sorgerechts oder entgegen einer geltenden gerichtlichen Anordnung.

Dieses Verhalten stellt eine rechtswidrige Änderung des Wohnsitzes des Minderjährigen dar und behindert oder verhindert die effektive Ausübung des Sorgerechts und des Rechts des anderen Elternteils auf Aufrechterhaltung einer Beziehung , wodurch der Rechtsrahmen, der das Wohl des Kindes schützt, verletzt wird.

In einem internationalen Kindesentführungsverfahren wird nicht über die grundsätzliche Sorgerechtsfrage entschieden, sondern darüber, ob das Kind in sein gewöhnliches Aufenthaltsland zurückgeführt werden soll und welche dringenden Maßnahmen zum Schutz seiner Situation ergriffen werden sollten.

In Spanien können solche Angelegenheiten die Aktivierung des Haager Übereinkommens von 1980 , der Verordnung (EU) 2019/1111 auf europäischer Ebene und dringende Schutzmaßnahmen gemäß spanischem Recht (Zivilgesetzbuch, Zivilprozessordnung, Gesetz über öffentliche Sicherheit und Justiz und Gesetz 29/2015 über die internationale Rechtszusammenarbeit) erfordern, wenn der Fall dies erfordert.

In diesem Verfahren beeinflussen der Zeitpunkt , der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes , der anwendbare internationale Rahmen und die Art und Weise der Einleitung der ersten Schritte den Verfahrensverlauf unmittelbar. Sollten Sie sich in dieser Situation befinden, können Sie hier einen Termin mit unseren Anwälten vereinbaren:

Einige wichtige Ideen zur internationalen Kindesentführung

01
Nicht jede Auslandsreise ist Diebstahl.

Von internationaler Kindesentführung spricht man, wenn ein Minderjähriger ohne Zustimmung oder gegen gerichtliche Anordnung in ein anderes Land verbracht oder nicht dorthin zurückgebracht wird und sich dadurch sein gewöhnlicher Aufenthaltsort ändert.

02
Der gewöhnliche Aufenthaltsort des Kindes ist das zentrale Element.

Entscheidend ist nicht die Nationalität, sondern der tatsächliche, stabile Aufenthaltsort des Kindes vor der Verlegung oder dem Verbleib im Haushalt.

03
Das Haager Übereinkommen von 1980 regelt nicht die endgültige Verwahrung.

Ziel ist es, dass der Minderjährige in das Land seines gewöhnlichen Aufenthalts zurückkehrt, damit dort Sorgerechtsfragen, Besuchsrechte und andere Maßnahmen geregelt werden können.

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Eine Kindesentführung kann vorliegen, wenn das Kind nach Besuchen oder Urlauben nicht zurückgebracht wird.

Es muss nicht unbedingt eine „Entführung“ vorliegen; eine Kindesentführung liegt auch dann vor, wenn ein Elternteil das Kind in einem anderen Land behält und es nicht zum vereinbarten Termin zurückbringt.

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Das Sorgerecht berechtigt Sie nicht dazu, das Land frei zu wechseln.

Ein Elternteil, dem das Sorgerecht obliegt, kann sich der Kindesentführung schuldig machen, wenn er das Kind ins Ausland bringt und damit die Rechte des anderen Elternteils oder die vom Richter festgelegten Bedingungen verletzt.

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Ausnahmen von der Rückerstattungspflicht sind sehr begrenzt.

Nur in Ausnahmefällen (z. B. bei ernsthafter Gefährdung des Kindes) kann die Rückkehr verweigert werden. Es genügt nicht zu behaupten, dem Kind gehe es im neuen Land „besser“.

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Es gibt vorbeugende Maßnahmen, um Diebstahl zu vermeiden.

Bevor es dazu kommt, können Ausreiseverbote, Passkontrollen oder eine gerichtliche Genehmigung für die Ausreise mit dem Minderjährigen beantragt werden.

Rechtsverteidigung in Spanien bei zivil- und strafrechtlichen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit internationaler Kindesentführung

RRYP Global ist so strukturiert, dass es internationale Streitigkeiten im Zusammenhang mit internationaler Kindesentführung bearbeiten kann.

In internationalen Kindesentführungsfällen ist es unerlässlich, den gewöhnlichen Aufenthaltsort des Kindes, die bestehenden Sorgerechtsverhältnisse, die Umstände der Entführung oder des Zurückhaltens sowie die rechtlichen und persönlichen Risiken der Beibehaltung der aktuellen Situation genau zu ermitteln. Die Ermittlung der Lebensumstände des Kindes, des bisherigen Verhaltens der Eltern und der Notwendigkeit dringender Schutzmaßnahmen in Spanien können ebenfalls von entscheidender Bedeutung sein.

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Wohl des Kindes

Wir von RRYP Global, einer führenden internationalen Kanzlei für Familienrecht, verstehen die entscheidende Bedeutung der Bildung, Betreuung und Sicherheit von Kindern sowie die berechtigten Sorgen ihrer Eltern.

Ausführung
Vollständige Fallanalyse

Unsere Kanzlei hat sich der hochqualifizierten Beratung und Vertretung in Fällen internationaler Kindesentführung verschrieben, mit einem doppelten Ziel: das Wohl des Kindes zu schützen und die Rechte des betroffenen Elternteils gegen unrechtmäßige Verbringung oder Zurückhaltung in einem anderen Land zu verteidigen.

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gut durchdachte Rechtsgrundlage

Wir untersuchen detailliert die familiäre und verfahrenstechnische Situation: den gewöhnlichen Aufenthaltsort des Kindes, die beteiligten Länder, frühere Beschlüsse, Risiken für das Kind und die tatsächliche Erfolgsaussicht eines Antrags auf Wiedergutmachung oder Schutzmaßnahmen.

Asesoramiento
Maßgeschneiderte Rechtsberatung und Handlungsstrategie

Wir erläutern Ihnen anschaulich, wie das Haager Übereinkommen, europäische Vorschriften und spanisches Recht auf Ihren konkreten Fall Anwendung finden, welche Optionen Ihnen zur Verfügung stehen (Rückerstattung, Sicherungsmaßnahmen, strafrechtliche Schritte, Vereinbarungen) und welche praktischen Auswirkungen jede Option hat.

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Management und Beilegung komplexer Streitigkeiten

Soweit es die Umstände zulassen, vermitteln wir Vereinbarungen, die einen langwierigen Konflikt verhindern – sei es hinsichtlich der Rückkehr des Kindes, eines internationalen Besuchsrechts oder von Schutzmaßnahmen. Dabei stehen die Sicherheit und das Wohl des Kindes stets an erster Stelle. Als Anwälte für Kindesentführung vertreten und verteidigen wir Ihr Kind jedoch vor Gericht, wenn die Situation es erfordert.

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Eine Auswahl von Fällen, die die Art der internationalen Diebstahlsverfahren widerspiegelt, die RRYP Global durchführt, sowie den Grad an Dringlichkeit und Komplexität, mit dem die Kanzlei arbeitet.

Repräsentative Fragestellungen der internationalen Sorgerechtspraxis

Wir haben von Spanien aus an Themen gearbeitet, die Länder wie Mauretanien, Indonesien, Vanuatu, die USA, Argentinien, Kuba, Panama, Schweden, die Schweiz, Großbritannien, Frankreich, Portugal, Italien, Belgien und Deutschland betreffen.

Methodik

Wie verhalten wir uns in Fällen internationaler Kindesentführung?

Wir von RRYP Global sind internationale Anwälte für Kindesentführung in Spanien. Wir unterstützen Eltern, deren Kinder widerrechtlich in ein anderes Land verbracht oder dort festgehalten wurden, sei es aus Spanien oder dorthin, und die eine schnelle und effektive Reaktion benötigen. Wir vertreten auch Personen, die der Kindesentführung beschuldigt werden, obwohl sie lediglich ihre Kinder schützen oder eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für ein anderes Land besitzen.

RRYP Global arbeitet an diesem Thema mit einer besonders präzisen Kombination aus internationalem Privatrecht, Prozessführung und transnationaler Koordination.

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Erstgespräch und sofortige Fallanalyse

Wir prüfen umgehend die konkrete Situation des Minderjährigen, die beteiligten Länder und den anwendbaren Rechtsrahmen, um von Anfang an die richtige Vorgehensweise festzulegen.

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Budget und Bestellung

Wir legen Budget und Arbeitsumfang fest, bevor wir mit den Arbeiten beginnen.

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Aktivierung der entsprechenden internationalen Route

Wir leiten das entsprechende internationale Verfahren ein, sei es vor Gerichten, zentralen Behörden oder anderen zuständigen Stellen, gemäß den auf den jeweiligen Fall anwendbaren Verträgen.

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Rechtliche Koordinierung zwischen Ländern

Wenn mehrere Staaten beteiligt sind, koordinieren wir die Rechtsstrategie, um ein einheitliches und effektives Vorgehen in allen beteiligten Rechtsordnungen zu gewährleisten.

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Gerichtsverfahren

Wir übernehmen die Vorbereitung und Einreichung des Antrags auf internationale Restitution oder Schutzmaßnahmen bei der Zentralbehörde und den zuständigen Gerichten, einschließlich der Dokumentation, der rechtlichen Argumente und der Einhaltung der Fristen.

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Vertretung vor Gerichten und Behörden

Wir vertreten Sie in allen Phasen des Verfahrens in Spanien und koordinieren, falls erforderlich, Maßnahmen mit Anwälten und Behörden in anderen Ländern, um Ihre Rechte und die Interessen des Kindes mit Entschlossenheit und Fachkompetenz zu verteidigen. 

Unser Team

Anwälte, die sich auf internationales Sorgerecht in Spanien spezialisiert haben

Unser Team vereint Expertise im internationalen Recht mit der Fähigkeit, Mandanten vor spanischen Gerichten zu vertreten. Wir wissen, dass jeder familienrechtliche Fall mit grenzüberschreitenden Bezügen eine durchdachte Rechtsstrategie, die Achtung der jeweiligen nationalen Rechtsordnung und ein sensibles Konfliktmanagement erfordert.

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Mar Gamez

Geschäftsführender Gesellschafter | Rechtsabteilung | Rechtsanwalt Nr. 137007 der Illustren Anwaltskammer Madrid

Unsere Mission ist es, hochqualifizierte internationale Rechtsberatung und -vertretung vor spanischen Gerichten anzubieten und komplexe Konflikte zwischen verschiedenen Gerichtsbarkeiten strategisch, agil und unter maximalem Schutz der Interessen unserer Mandanten zu lösen.

Die Praxisgruppe von RRYP Global wird von Mar Gámez geleitet, einer auf Internationales Privatrecht spezialisierten Anwältin . Sie ist Professorin für Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Loyola University. Sie besitzt einen Abschluss in Rechtswissenschaften und Internationalen Beziehungen sowie einen LL.M. in Internationalem Wirtschaftsrecht, Vertragsrecht und Internationalen Beziehungen vom ISDE. Darüber hinaus ist sie als internationale Analystin tätig und hat bereits in renommierten Medien wie La Sexta Beiträge veröffentlicht.

Methodik in komplexen internationalen Angelegenheiten in Spanien

Wie wir vom ersten Moment an mit Ihnen zusammenarbeiten

RRYP Global arbeitet mit einer präzisen Projektdefinition. Bevor ein Projekt angenommen wird, legt das Unternehmen dessen Struktur, Umfang und den Rahmen fest, in dem es angegangen werden soll, sodass der Kunde genau weiß, was, warum und zu welchen Bedingungen getan wird.

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Erster Kontakt mit der Firma

Der Erstkontakt ermöglicht es uns, die ersten Informationen zu ordnen, den Sachverhalt zu verstehen und zu bestätigen, ob er mit der Praxis von RRYP Global übereinstimmt.

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Direkte Einbindung der Partner von Anfang an

Vom ersten Kontakt an wird Ihr Fall von einem Partner der Kanzlei analysiert und bearbeitet. Sie haben von Anfang an einen klaren und verantwortlichen Ansprechpartner.

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Vorbericht und Hauptaufgabe

Der Fall ist in spezifische rechtliche Phasen unterteilt. In jeder Phase erfahren Sie, was getan wird, warum es getan wird und wie die nächsten Schritte aussehen.

Internationale Sorgerechtsanwälte in Spanien

Medienauftritte

Als auf internationales Vormundschafts- und Sorgerecht spezialisierte Anwaltskanzlei RRYP Global wurden wir bereits von verschiedenen Medien zu unserer Expertise interviewt und sind regelmäßig in der nationalen und internationalen Presse präsent. Darüber hinaus halten wir regelmäßig Vorträge im Bereich des internationalen Rechts und sind Mitglied in mehreren Wirtschaftsverbänden.

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Häufig gestellte Fragen an unsere internationalen Anwälte für Kindesentführung

Nachfolgend beantworten wir die häufigsten Fragen zum internationalen Vormundschafts- und Sorgerechtsverfahren in Spanien:

Wenden Sie sich unverzüglich an einen Fachanwalt und die zuständige Zentralbehörde in Ihrem Land (in Spanien das Justizministerium), um gegebenenfalls einen Restitutionsanspruch nach dem Haager Übereinkommen geltend zu machen.

Warten Sie nicht. Generell ist es ratsam, sofort zu handeln , sowohl durch zivilrechtliche Schritte (Rückerstattung) als auch, falls zutreffend, durch strafrechtliche Schritte wegen Kindesentführung.

Wird das Kind nicht freiwillig zurückgegeben, wird die Rückgabe im Rahmen eines Gerichtsverfahrens in dem Land, in dem sich das Kind befindet, geltend gemacht; dieses Gericht entscheidet dann, ob eine Rückgabe gerechtfertigt ist.

Ja, Sie können beim zuständigen Gericht Schutzmaßnahmen (Ausreiseverbot, Passkontrolle, Registrierung in Grenzkontrolldatenbanken) beantragen.

Von internationaler Kindesentführung spricht man, wenn ein Kind in ein anderes Land gebracht oder dort festgehalten wird, wodurch ein Sorgerecht verletzt und sein gewöhnlicher Aufenthaltsort geändert wird; wenn es nur gelegentlich zu Verzögerungen bei den Besuchen kommt, handelt es sich in der Regel um einen Verstoß, nicht um eine Entführung.

Ja, eine Kindesentführung kann vorliegen, wenn die Reise ursprünglich vereinbart war, die Eltern sich aber weigern, das Kind innerhalb der vereinbarten Frist zurückzubringen .

Ja. Maßgeblich ist nicht die Staatsangehörigkeit, sondern der gewöhnliche Aufenthaltsort des Kindes zum Zeitpunkt der Verlegung oder des Verbleibs.

Dies gilt, wenn sowohl das Land des gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes als auch das Land, in das das Kind gebracht wurde, Vertragsstaaten des Übereinkommens von 1980 sind und das Kind unter 16 Jahre alt ist.

Es wird notwendig sein, auf bilaterale Abkommen, interne Vorschriften des betreffenden Landes und Mechanismen der justiziellen und diplomatischen Zusammenarbeit zurückzugreifen ; der Prozess ist in der Regel komplexer und langsamer.

Das hängt vom Einzelfall ab: In der Regel wird ein Anwalt in dem Land benötigt, in dem die Restitution bearbeitet wird, und in vielen Fällen ist auch in Spanien eine Beratung erforderlich, um die Verwahrung, die Maßnahmen und die Vollstreckung zu koordinieren.

Ja, das ist möglich, allerdings gewinnen mit zunehmender Zeit Faktoren wie die Integration des Kindes in die neue Umgebung und die Ausnahmen der Konvention an Bedeutung.

Ja: In Sorgerechtsverfügungen und -maßnahmen können Beschränkungen für Reisen, Passabgabe, Besuchsaufsicht und andere Einschränkungen festgelegt werden .

Das Haager Übereinkommen sieht eine Einjahresregel vor : Werden innerhalb dieses Zeitraums Maßnahmen ergriffen, wird die sofortige Wiedergutmachung verstärkt; nach Ablauf dieser Frist wird die Integration bewertet, die Möglichkeit der Rückkehr bleibt jedoch bestehen.

Grundsätzlich erlöschen finanzielle Verpflichtungen nicht automatisch aufgrund eines Diebstahls; es empfiehlt sich, vor Gericht eine Anpassung oder Überprüfung der Maßnahmen zu beantragen.

Nein. Entscheidend sind das Wohl des Kindes und sein gewöhnlicher Aufenthaltsort , nicht die Nationalität der Eltern; alle sollten mit den gleichen Garantien behandelt werden.

Ja. Sie können sich an die Zentralbehörde in Ihrem Wohnsitzland wenden , die den Antrag mit Spanien oder dem Land, in dem sich der Minderjährige aufhält, koordiniert.

Rechtsanwältin mit Spezialisierung auf internationale Kindesentführungen in Spanien

Schildern Sie uns Ihren Fall.

Falls Sie einen internationalen Fall von Kindesentführung in Spanien aufrollen müssen, finden Sie hier die Kontaktmöglichkeiten zu RRYP Global.

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